Bei dem virtuellen Fußballspiel können nämlich sogenannte “Lootboxen” (übersetzt: “Beute-Kisten”) mit echtem Geld gekauft werden. Darin enthalten sind bekannte Fußballspieler für die selbst zusammengestellten Teams. Welcher Spieler sich jedoch in einer solchen “Lootbox” befindet, ist Glückssache.
Ein 22-jähriger Mann aus Weißbriach verklagte deshalb den Elektronik-Konzern Sony. Er habe aufgrund dessen bereits rund 400 Euro in das Spiel investiert. Argumentiert wurde, dass es sich bei dem Geschäftsmodell um ein Glücksspiel handle und deshalb ein Verstoß gegen das Glücksspielmonopol Österreichs bestehe.
Kärntner Student gewinnt gegen Sony
Wie der ORF Kärnten berichtet, gab die Bezirksrichterin von Hermagor dem 22-Jährigen in einer Zivilklage recht. Bei den In-App-Käufen des virtuellen Fußballspiel von Sony handle es sich tatsächlich um Glücksspiel. Sony sei in dem Fall der Vertragspartner des Studenten. Das Unternehmen müsse das Geld also zurück zahlen. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass der Konzern dies akzeptiere. Die nächste Instanz wäre das Zivilgericht am Landesgericht Klagenfurt.