Letzter Schwammerltag: Diese Regeln müssen Sammler kennen

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Kärnten -
Das Schwammerlsuchen gehört im Spätsommer für viele Menschen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Doch wer in den Kärntner Wäldern auf Pilzsuche geht, muss dabei einige gesetzliche Vorgaben beachten. Heute, Mittwoch, 30. September, ist der letzte Tag, an dem beliebte Speisepilze wie Eierschwammerl und Steinpilze gesammelt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt dabei für Grundeigentümer.

Heute ist der letzte Tag zum Sammeln von Eierschwammerln und Steinpilzen – doch für Grundeigentümer gelten Ausnahmen. Wer die Regeln missachtet, riskiert zudem hohe Strafen

Strenge Regeln fürs Schwammerlsuchen

Durch den Wald spazieren und dabei gleich für das Mittagessen sorgen – für viele gehört das Schwammerlsuchen zum Spätsommer einfach dazu. Doch wer Pilze sammeln möchte, muss einige Regeln beachten. Wie aus der Kärntner Pilzverordnung hervorgeht, ist das Pflücken vollkommen geschützter Pilzarten das ganze Jahr über verboten. Beliebte Speisepilze wie Eierschwammerl und Steinpilze dürfen hingegen von 15. Juni bis einschließlich 30. September, jeweils zwischen 7 und 18 Uhr, gesammelt werden. Außerdem gilt eine Mengenbeschränkung von maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag. Eine Ausnahme stellt der Parasol dar: Er darf ganzjährig gesammelt werden. Eine weitere Ausnahme sieht die Pilzverordnung für Grundeigentümer vor: Sie dürfen auch außerhalb der festgelegten Sammelfristen Pilze für den Eigenverbrauch sammeln.

Pilzsammeln am Dobratsch?

Wichtig zu wissen: Im Bereich der Südseite des Dobratsches ist das Sammeln von Pilzen vollständig verboten. Grund dafür ist der besondere Schutzstatus des Gebiets – die Südseite des Berges ist als Europaschutzgebiet ausgewiesen. Wer dort unterwegs ist, darf daher keine Pilze pflücken. Auf der Nordseite ist das Sammeln hingegen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

Wer zu viel sammelt, riskiert hohe Strafen

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach der Kärntner Pilzverordnung können beim ersten Verstoß bis zu 3.630 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.260 Euro fällig werden. Wer außerdem die erlaubte Höchstmenge von zwei Kilogramm pro Person überschreitet, muss damit rechnen, dass die gesammelten Pilze von der zuständigen Bergwacht beschlagnahmt werden. Zusätzlich wird Anzeige erstattet.