Neue Regeln für Kärntens Fischer: Prüfung wird Pflicht, Altersgrenze sinkt

Gailtal Journal zu bevorzugte Nachrichtenquelle hinzufügen Aktivieren

Kärnten -
„Wer in unseren Seen und Flüssen fischt, übernimmt auch Verantwortung für die Natur und die darin lebenden Tiere. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass Fischerinnen und Fischer über die erforderlichen Kenntnisse verfügen – und diese auch entsprechend nachweisen können. Gleichzeitig wollen wir Kinder schon früh für die Fischerei und einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Gewässern begeistern“, erklärt SPÖ-Klubobmann Luca Burgstaller anlässlich der Novelle des Kärntner Fischereigesetzes, die kürzlich im Landwirtschaftsausschuss des Kärntner Landtags beschlossen wurde.

Burgstaller: Für den Erwerb einer Jahresfischerkarte wird künftig grundsätzlich eine Prüfung erforderlich – dafür wird eigenständiges Fischen schon ab 12 Jahren möglich

Fischerprüfung wird eingeführt

„Bis dato war Kärnten das einzige Bundesland, in dem für den erstmaligen Erwerb einer Jahresfischerkarte keine abschließende Prüfung nötig war. Künftig muss nach einem Vorbereitungskurs eine Prüfung absolviert werden, in der es unter anderem um Fischkunde, Gewässerökologie, Fanggeräte und die geltenden Rechtsvorschriften geht“, erläutert Burgstaller. „Dieser Wunsch kommt von den Fischern selbst – so hat sich der Landesfischereibeirat ausdrücklich für die Einführung einer Prüfung ausgesprochen.“

Selbstständiges Fischen ab zwölf

„Keine Hürde, sondern mehr Wissen für einen sorgfältigen Umgang mit unserer Natur“
„Das soll aber niemanden von der Ausübung der Fischerei abhalten. Im Gegenteil: Es geht darum, das Niveau der fachlichen Ausbildung weiter zu heben. Insbesondere für den Nachwuchs ist nach erfolgreich abgelegter Prüfung eigenständiges Fischen bereits ab 12 Jahren möglich. Bisher lag die Grenze bei 14 Jahren. Und unter entsprechender Aufsicht dürfen Kinder bereits ab sieben Jahren fischen“, so Burgstaller weiter. „Die Fischerei ist für viele Menschen weit mehr als ein Hobby. Sie verbindet Generationen und vermittelt einen unmittelbaren Bezug zur Natur. Wer von klein auf lernt, achtsam mit Tieren und Gewässern umzugehen, entwickelt ein Verständnis dafür, wie wertvoll und schützenswert unsere Natur ist“, so Burgstaller abschließend.

Neue Fischereiregeln treten 2027 in Kraft

Die Novelle soll in der kommenden Landtagssitzung am 19. November endgültig beschlossen werden und ab 2027 gelten. Für erfahrene Fischerinnen und Fischer, die innerhalb der letzten zehn Jahre eine entsprechende Jahresfischerkarte oder vergleichbare Berechtigung besessen haben, ist keine neuerliche Prüfung erforderlich. Sie können ihre fachliche Eignung auch damit nachweisen.