Nicht auf die Bereifung vergessen – diese Regeln gelten ab November!

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Kärnten/ Österreich -

Mit sinkenden Temperaturen, nassen und rutschigen Fahrbahnen und dem ersten Schnee kommt es wieder auf die richtige Bereifung an. Seit gestern, Sonntag, dem 1. November, gilt in Österreich erneut die situative Winterreifenpflicht. Der ÖAMTC rät, mit dem Reifenwechsel nicht bis zum ersten Wintereinbruch zu warten. Wir haben zusammengefasst, worauf Autofahrer jetzt achten müssen.

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Eis und Schnee ist die passende Bereifung nun wieder Pflicht

Bei Schnee und Eis sind Winterreifen Pflicht

Von 1. November bis einschließlich 15. April 2027 gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis dürfen Autos nur mit entsprechender Bereifung unterwegs sein. In diesem Fall müssen an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Alternative Schneeketten: Statt Winterreifen dürfen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgehend oder zumindest weitgehend mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Nicht auf den ersten Schnee warten

Der ÖAMTC empfiehlt, mit dem Reifenwechsel nicht erst bis zum ersten Wintereinbruch zu warten. Denn bereits bei niedrigen Temperaturen und nassen Fahrbahnen bieten Winterreifen Vorteile. Wer nicht auf Winterreifen setzen möchte, kann alternativ auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen verwenden. Das Schneeflockensymbol, auch Alpine-Symbol genannt, kennzeichnet Reifen mit nachgewiesenen Schneegriffeigenschaften. Das Symbol findet sich nicht nur auf Winterreifen, sondern auch auf vielen Ganzjahresreifen wieder.

Schneeketten als Alternative zu Winterreifen?

Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, kann alternativ Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist jedoch nur zulässig, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse angebracht werden. Auf schneebedeckter Fahrbahn darf mit angelegten Schneeketten eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Der ÖAMTC weist allerdings darauf hin, dass Schneeketten auf Sommerreifen kein sicherer Ersatz für Winterreifen sind. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig auf die passende Winterbereifung umzusteigen.