Gailtal -
Ein Projekt der Wasserwirtschaft Hermagor und der Arge NATURSCHUTZ findet derzeit an den Gaildämmen statt.
Seit 2 Jahren bearbeitet die Arge NATURSCHUTZ im Auftrag der Kärntner Landesregierung, Abt. 12, Wasserwirtschaft Hermagor ein Projekt entlang der Gail, das sich mit der Bewirtschaftung der Gaildämme und der hier aufkommenden Neophyten beschäftigt. Mittlerweile wurden auch schon gemeinsam mit der Wasserwirtschaft Hermagor einige Maßnahmen umgesetzt und Versuchsflächen eingerichtet. Beobachtet wird u.a. auch wie sich die Bewirtschaftungsweise auf die Ausbreitung von Neophyten auswirkt.
Neophyten sind eingeschleppte und eingeführte nicht-heimische Pflanzen
Von den rund 4.000 Gefäßpflanzen in Österreich gelten ca. 1.100 als eingeführte Pflanzen (= Neophyten). Diese sind ab 1492 absichtlich oder auch zufällig eingeschleppt worden. Gefahr geht von den so genannten invasiven Arten aus. So werden im Naturschutz gebietsfremde Pflanzenarten bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Sie können z.B. in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen zu anderen Pflanzen treten und diese verdrängen. Invasive Neophyten können auch ökonomische und wirtschaftliche (z.B. als unerwünschtes Beikraut, Hangrutschungen…..) oder gesundheitliche Probleme verursachen. Problemarten sind zum Beispiel das Drüsige Springkraut, der Riesen-Bärenklau, der Japan-Staudenknöterich, die Goldrute, Topinambur oder das Beifuß-Traubenkraut.
Ausbreitung der invasiven Neophyten
Neben natürlichen Ausbreitungsmöglichkeiten wie über Samen, unterirdische Organe wie Wurzeln oder Knollen und Blatttriebe, ist es vor allem der Mensch, der die Verbreitung unterstützt.
Entlang der Gaildämme wurden in vergangenen Jahrzehnten unbedacht Abfälle abgelagert (Baum- und Strauchschnitt, Gartenabfälle, „Unkräuter“…..) und teilweise unkontrolliert Sand entnommen. Selbst über Samen oder kleine Wurzelteile z.Bsp. in den Reifen von Traktoren können verschiedene Neophyten unbewusst verbreitet werden. Grundsätzlich bedeutet eine regelmäßige Bewirtschaftung der Gaildämme auch eine Stabilisierung der Hänge und für den Naturschutz eine Zunahme an Pflanzenarten und ein Zurückdrängen von invasiven Pflanzen. Die Wasserwirtschaft Hermagor ist bestrebt, die ansässigen Landwirte für eine Bewirtschaftung zu gewinnen und hat im Sommer 2018 Erstmaßnahmen gesetzt, um die Dammflächen landwirtschaftlich attraktiver zu machen.
Die Bewohner entlang der Gail sollen auch künftig vermehrt in Hinblick auf Neophyten z.Bsp. in Form von Vorträgen sensibilisiert werden.
Neophyten – Problemarten an der Gail: Erkennen und Handeln
Das Drüsige Springkraut und die Goldrute sind die zwei bekanntesten invasiven Neophyten. Ersteres stammt aus dem Himalajagebiet und wurde wie die Goldrute (urspr. Nordamerika) als Zier- und Gartenpflanze eingeführt und über Samenmischungen eingeschleppt. Beide Pflanzen sind von Teilen der Imkerschaft sehr gerne gesehene Futterpflanzen und wurden in den letzten Jahrzehnten auch als Bienenweide ausgebracht. Mittlerweile gibt es schon Beobachtungen und wissenschaftliche Untersuchungen, dass diese Pflanzen für unsere Honigbiene nicht unbedingt positive Auswirkungen haben.
Drüsiges Springkraut und Goldrute sind schon ein fixer Bestandteil der Ufergehölzstreifen und Dämme an den heimischen Flüssen. Ein Zurückdrängen dieser Bestände gelingt nur durch regelmäßige Bewirtschaftung im besten Fall vor der Blüte, bei kleineren Beständen durch Ausreißen.
Als sehr problematisch erweist sich mittlerweile der Japan-Staudenknöterich, der als Zierpflanze, Bienenweide und Futterpflanze im 19. Jahrhundert aus Ost-Asien eingeführt wurde. Im Projektgebiet beschränkt sich das Vorkommen auf kleinere Bereiche bzw. Einzelexemplare. Das heißt, jetzt zu handeln ist besser, als zu warten.
Im Regelfall erfolgt die Verbreitung über kleine bewurzelungsfähige Spross- und Rhizomstücke. Bei Hochwasser beispielsweise werden Pflanzenteile abgerissen und mit dem Wasser verfrachtet. Die Ausbreitung über Wurzelausläufer (Rhizome) und Sprosse kann jährlich bis 2 m ausmachen. Da alle Pflanzenteile sehr brüchig sind, sind Böschungen und Ufer von Fließgewässern besonders gefährdet abzurutschen. Der Staudenknöterich bietet vor allem in der Vegetationsruhe keinen Uferschutz.
Wichtig:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Verbrennung des Pflanzenmaterials außerhalb von Anlagen gemäß § 3 des Luftreinhaltegesetzes verboten und daher nur in genehmigten Müllverbrennungsanlagen möglich ist.
Autorin: DI Gerhild Wulz-Primus (Arge NATURSCHUTZ)
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Mag. Klaus Krainer und DI Gerhild Wulz-Primus
Arge NATURSCHUTZ
Gasometergasse 10
9020 Klagenfurt
E-Mail: office@arge-naturschutz.at
Tel.: 0463 32 96 66
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