Neu im Juni: Steigende Zugpreise, tätowierte Polizisten und Pensionserhöhung

Kärnten -
Preissteigerung bei Zugfahrten, Tattoos bei der Polizei erlaubt und höhere Pensionen: Veränderungen in Österreich! Ab dem 11. Juni steigen die Zugpreise um 5,8 Prozent, während sichtbare Tattoos ab dem 1. Juni bei der Polizei akzeptiert werden. Zudem erhalten Pensionäre eine Aufstockung und Mindestpensionisten eine Nachzahlung von 333 Euro. 


Preise für Zugtickets steigen

Die Preise für Zugfahrten in Österreich werden ab dem 11. Juni teurer. Insgesamt steigen die Preise der ÖBB um 5,8 Prozent. Sowohl die erste als auch die zweite Klasse ist betroffen. Das bedeutet, dass man mehr Geld bezahlen muss, um Zug zu fahren. Das Preissystem ändert sich nicht. Das bedeutet: Je früher du buchst, desto billiger der Preis. Die nächste Preiserhöhung ist erst für den Sommer 2024 geplant. Die Zugtickets werden teurer, weil die Kosten gestiegen sind, aber die Erhöhung ist nicht so hoch wie die allgemeine Preissteigerung.

Sichtbare Tattoos bei der Polizei erlaubt

Ab dem 1. Juni 2023 dürfen sich Menschen mit sichtbaren Tattoos auch bei der österreichischen Polizei bewerben. Früher durfte man keine Tattoos haben, die man sofort sehen kann. Das Innenministerium hat diese Regel geändert, damit sich mehr Leute bewerben können und sich der Zeit anpassen. Es gibt aber immer noch Verbote für Tattoos, die bestimmte Gesetze brechen, vor allem solche, die rechtsextreme Sachen zeigen. Jedes Tattoo wird von einer Clearingstelle überprüft, um sicherzustellen, dass es in Ordnung ist.

Ende der Pandemie

Am 30. Juni wird in Österreich offiziell das Ende der Pandemie erklärt. Das ist eine bedeutende Nachricht, denn mit diesem Termin werden landesweit alle Maßnahmen, die seit langem befolgt werden mussten, wie zum Beispiel die Maskenpflicht, das regelmäßige Freitesten usw. aufgehoben.

Erhöhung der Pensionen – Bonus wird nachgezahlt

Die Pensionen werden um 5,8 Prozent erhöht. Leute, die eine Ausgleichszulage als spezielle Unterstützung, erhalten, bekommen eine Zusatzzahlung. Mindestpensionisten wurde im März zu wenig Pensionsbonus ausgezahlt. Bei diesen Personen wurde nicht die Mindestrente von 1.110 Euro als Grundlage genommen, sondern der Betrag, den sie selbst als Rente bekommen. Jetzt wurde beschlossen, dass Personen, die zu wenig bekommen haben, die Differenz von 333 Euro nachgezahlt wird.