Neuer Zugang ab 2026: ÖGK führt klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung ein

Österreich -

Ab 2026 können Versicherte in Österreich erstmals klinisch-psychologische Behandlungen direkt als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Damit entfällt die bisher notwendige Vorfinanzierung, und der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung wird deutlich erleichtert. Grundlage dafür ist ein neuer bundesweiter Vertrag zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), der BVAEB und dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).

Keine Vorfinanzierung, mehr Service, kürzere Wartezeiten.

120.700 Behandlungseinheiten jährlich verfügbar

Mit dem neuen Vertrag stehen ab 2026 jährlich rund 120.700 Behandlungseinheiten für klinisch-psychologische Betreuung zur Verfügung. Die Maßnahmen sollen die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spürbar verbessern. Versicherte können sich ab Frühjahr 2026 über eine zentrale Servicestelle beim BÖP anmelden und werden anschließend an qualifizierte Klinische Psycholog*innen in Wohnortnähe vermittelt. Die Leistungen werden österreichweit verteilt und orientieren sich an der Bevölkerungsverteilung, wodurch Wartezeiten verkürzt und die Vorfinanzierung durch die Versicherten vermieden wird.

Ein wichtiger Schritt für die psychische Gesundheit

Für Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist das ein besonders wichtiger Beschluss für die einheitliche Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung in Österreich: „Die Aufnahme der Leistungen der Psycholog:innen als wichtige Gesundheitsdienstleister ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) im Jahr 2024 war der erste Schritt. Mit der Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung schaffen wir mit 1. Jänner erstmals einen einfachen und österreichweit einheitlichen Zugang mit klarer Entlastung für die Versicherten. Die zentrale Servicestelle sorgt für Vermittlung und kürzere Wartezeiten. Wir investieren gezielt in die psychische Gesundheit und stärken die Versorgung dort, wo der Bedarf seit Jahren steigt. Leider ist die Finanzierung durch den Bund aber nur bis 2028 gesichert. Wir werden alles daransetzen, um mit dem Bund eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen.“

Nachhaltige Verbesserung der Versorgung

Auch der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen begrüßt die Neuerung als wegweisenden Schritt. Die Einführung kostenfreier Behandlungsplätze soll sicherstellen, dass alle Versicherten Zugang zu qualitätsgesicherter psychologischer Betreuung erhalten. Ziel ist es, die psychische Gesundheit in Österreich langfristig zu stärken und die Versorgungslandschaft kontinuierlich zu verbessern.