ÖAMTC fordert mehr Courage: 2.650 Fälle von Fahrerflucht im Vorjahr – 166 davon in Kärnten

Österreich/ Kärnten -

Im Jahr 2024 wurden bei 2.594 Unfällen mit Personenschaden insgesamt 2.650 Menschen unerlaubt von der Unfallstelle flüchtig. Bei diesen Vorfällen kamen 2.923 Personen verletzt ins Krankenhaus, sieben Menschen verunglückten tödlich.Wien führt das Bundesländer-Ranking mit 787 Fällen an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360). In Kärnten wurden 166 Fälle registriert, am wenigsten Unfälle mit Fahrerflucht gab es im Burgenland (42).„Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden hier nicht erfasst. Dramatischer sind aber Unfälle, bei denen Verletzte im Stich gelassen werden – das darf nicht sein“, mahnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger und fordert mehr Zivilcourage ein.

Bei Im-Stich-lassen von Verletzten bis zu 2.180 Euro Strafe und Haft möglich.

Sommermonate besonders riskant

Die meisten Unfallfluchten passieren zwischen Juni und September, in den Monaten mit hohem Verkehrsaufkommen. Weniger Fälle werden in der Zeit von November bis März registriert. Auffällig ist auch das Alter der Unfallflüchtigen: Mit 9,8 Prozent stellt die Gruppe der 15- bis 24-Jährigen den größten Anteil. Bei der Art der Fortbewegung dominieren Pkw-Lenker:innen mit 59 Prozent. Fahrradfahrer:innen sind in neun Prozent der Fälle beteiligt, E-Scooter-Fahrer:innen in sechs Prozent und Fußgänger:innen in vier Prozent.

Deutliche Zunahme bei Fahrerflucht-Delikten 

Ein Blick auf die letzten sieben Jahre zeigt eine deutliche Zunahme von Fahrerflucht-Delikten bei Unfällen mit Personenschaden um 11,9 Prozent: 2018 wurden 2.318 Fälle registriert, 2024 bereits 2.594. „Die Gründe für die Flucht aus der Verantwortung sind vielfältig: Stress, Überforderung, Angst vor Konsequenzen, fehlende Fahrerlaubnis oder Alkohol bzw. Drogen am Steuer“, erklärt Seidenberger. Sie betont jedoch: „Wenn Verletzte beteiligt sind, ist man verpflichtet, Hilfe zu leisten. Zumindest einen Notruf abzusetzen, ist jedem zumutbar.“

Konsequenzen bei Fahrerflucht

Je nach Schwere des Vergehens drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro. Wer einen verletzten Menschen im Stich lässt, riskiert ein gerichtliches Strafverfahren mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Auch bei Park- oder Blechschäden ist eine sofortige Meldung bei der Polizei Pflicht. Wer sich der Verantwortung entzieht und später über Zeugen, Kamerabilder oder Ermittlungen der Exekutive ausgeforscht wird, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.

Sicherheitstipps: Ruhe bewahren und helfen

Seidenberger rät: „Auch wenn es schwerfällt, ruhig bleiben, tief durchatmen und keinem Fluchtinstinkt nachgeben. Bei Unfällen mit Personenschaden sind Polizei und Rettung sofort zu alarmieren. Am Unfallort muss gewartet und Hilfe geleistet werden.“