Bei 85 Prozent der Haushalte – automatische Entlastung
Der Stromkostenergänzungsschuss wird grundsätzlich automatisiert gewährt, wenn für eine Adresse mit mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister gemeldeten Personen Strom über einen Haushaltszählpunkt bezogen wird. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein fixer Betrag in Höhe von 105 Euro pro Person und Jahr, der zeitversetzt in 3 Tranchen berücksichtigt wird.
Automatische Erfassung oder Benachrichtigung
In den meisten Fällen wird der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch von der nächsten Jahresrechnung abgezogen. In Österreich gibt es rund 700.000 Adressen, bei denen mehr als 3 Personen Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Bis zu 600.000 davon können automatisch erfasst werden und bekommen somit den Ergänzungszuschuss ohne Antrag. Für jene Adressen, die nicht automatisch erfasst werden können, weil es z.B. mehrere Zählpunkte an der Adresse gibt oder weil z.B. der Stromvertragspartner den Hauptwohnsitz nicht an der Adresse hat, wurde ein Antragsmodell geschaffen. Damit können Haushalte so zielgerichtet wie möglich gefördert werden. Die Personen, die das Recht auf den Stromkostenergänzungszuschuss haben und nicht automatisch erfasst werden können, werden ab nächster Woche vom Finanzministerium aktiv per E-Mail oder per Post darüber informiert, dass sie online einen Antrag stellen können.
Details zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag. Um einen Antrag zu stellen, benötigt man eine Identifikations- und Prüfnummer, die im Schreiben der Bundesregierung enthalten sind. Alle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse und zum Stromkostenergänzungszuschuss stehen unter www.stromkostenbremse.gv.at zur Verfügung.
Stromkostenbremse und Netzkostenzuschuss entlasten Österreicherinnen und Österreicher bereits um rund 130 Mio. Euro.
Entlastungsmaßnahme des Bundes
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die bereits seit Dezember 2022 Haushalte in Österreich entlastet. Sie wirkt den höheren Kosten von Strom entgegen und setzt gleichzeitig einen Anreiz zum Stromsparen. Sie hilft schnell, unbürokratisch und ohne Antrag. Die Stromkostenbremse wird für ein Grundkontingent gewährt, das dem Stromverbrauch eines durchschnittlichen drei-Personen-Haushaltes entspricht. Wenn mehr als drei Personen zu den (höheren) Stromkosten beitragen, wird nun auch zusätzlich einen Stromkostenergänzungszuschuss gewährt.
Abwicklung
Die Abwicklung der Stromkostenbremse erfolgt über die Stromlieferanten und Netzbetreiber, die in weiterer Folge eine Rechnung an das BMF legen, um den Entlastungsbetrag vom Bund refundiert zu bekommen. Pro Haushalt bringt die Stromkostenbremse im Schnitt rund 500 Euro, der Netzkostenzuschuss zusätzlich bis zu 200 Euro pro Haushalt. Ab sofort wird auch der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte wirksam, der eine Entlastungssumme von 105 Euro pro Person und Jahr ab der vierten Hauptwohnsitz-gemeldeten Person bringt. Finanzminister Magnus Brunner: „Diese rund 130 Mio. Euro zeigen, dass wir mit den gewählten Instrumenten die Belastungen für die Menschen erfolgreich und treffsicher abfedern. Ein 4-Personen-Haushalt profitiert allein mit dieser Maßnahme mit mehr als 800 Euro pro Jahr. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Familien und Haushalte zu unterstützen.“