Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur Fischotterverordnung
Dass dieses Vorgehen gesetzwidrig ist, kann man auch dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur Fischotterverordnung VwGH Ra 2021/10/0162, 0163-7 vom 13. Juni 2023 entnehmen, nach dem den Umweltorganisationen bei unionsrechtskonformer Gesetzesanwendung auch im Verordnungsverfahren Zugang zu Gerichten zu geben ist. Doch Gruber handelt ganz bewusst nicht gesetzeskonform. Stattdessen heizt er den Lynchmob an.
Beschwerde gegen die Wolfs-Verordnung
Der Wiener Tierschutzverein als anerkannte Umweltorganisation hat jetzt eine weitere Beschwerde einbringen müssen, und zwar gegen die Wolfs-Verordnung von Gruber direkt.
Der Ausgang ist klar, der Verwaltungsgerichtshof wird sich ja nicht selbst widersprechen. Gruber nützt aber die Zeit bis zur Entscheidung, um sein rechtswidriges Verhalten fortzusetzen und Fakten zu schaffen. Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Rambo stoppt und vor ein Strafgericht bringt. Er hat schon genug Schaden angerichtet. Jetzt muss es persönliche Konsequenzen geben! Der Mann gehört in Haft genommen!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist erbost: Im Tierschutz kennen wir das leider zur Genüge. Auf Landes- und Bezirksebene ignoriert man sämtliche Tierschutznormen des Bundesrechts und der EU und zeigt dem Rechtsstaat den Stinkefinger. Das findet man offenbar besonders cool, wie randalierende Hooligans ihre Rechtsbrüche. Und es geschieht im völligen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, unterstützt von einer schießwütigen Jägerschaft mit mir san mir Mentalität, der ebenfalls der Rechtsstaat egal ist. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt eingreifen und für Ordnung sorgen. Diese Chaostruppe ist zu weit gegangen!