Anpassung der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung

Kärnten -

LR Fellner, LR.in Schaar: Nachhaltige Lenkung im Bereich der Abfallwirtschaft – Vermüllung stärker entgegenwirken.


Die Änderung der derzeit geltenden Kärntner Abfallwirtschaftsordnung wurde heute, Dienstag, in der Regierungssitzung beschlossen. Sie war unter anderem aufgrund Unionsrechtlicher Vorgaben erforderlich. Der Regierungssitzungsakt wurde gemeinsam von Umweltreferentin LR.in Sara Schaar und Gemeindereferent LR Daniel Fellner eingebracht.

Aktuelle Abfall-Richtlinie berücksichtigt


„Ziel dieser Gesetzesänderung ist eine nachhaltigere Lenkung im Bereich der Abfallwirtschaft. Wesentliche Teile sind dabei Maßnahmen, welche die Bereiche Recycling, Upcyling und Vermüllung betreffen sowie die Unterstützung von Reparaturen, um die Wiederverwendung von Gebrauchsgegenständen zu ermöglichen“, betonte Schaar. Die Änderungen der Abfallwirtschaftsordnung berücksichtigen die aktuelle Abfall-Richtlinie, die unter anderem auch Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zum Ziel hat. Dies ist insofern von großer Bedeutung, da im Kärntner Restmüll bis zu 15 Prozent Lebensmittelabfälle feststellbar sind.

„Gerade in diesem Bereich wäre es notwendig, in Zukunft mehr Bewusstsein zu entwickeln und vermehrt Augenmerk darauf zu legen und im Sinne der Nachhaltigkeit stärker auf regionale Produkte zurück zu greifen“, betonte Schaar