Causa ÖGB: Köfer kritisiert Vergleichswiderruf und kündigt Fortsetzung der Verfahren an

Kärnten -

Im Zusammenhang mit der Causa ÖGB hat Bürgermeister Gerhard Köfer deutliche Kritik am Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) geäußert. Anlass ist ein Vergleichswiderruf, der laut Köfer die bereits laufenden Verfahren erneut in Gang gesetzt hat.

Gerhard Köfer äußert sich in einem Statement zur Causa ÖGB

Statement zur Causa ÖGB

Köfer erklärte dazu: „Der ÖGB hat die Chance verpasst, diese für ihn peinliche Angelegenheit außergerichtlich und sachlich zu beenden.“ Für die Gewerkschaft sei dies eine weitere Niederlage, zudem würden zusätzliche Kosten entstehen. In Bezug auf die Gewerkschaftswahl in Spittal warf Köfer dem ÖGB vor, demokratische Grundregeln ignoriert zu haben. Die gerichtlichen Verfahren würden dies seiner Ansicht nach noch klarer darstellen. „Ich freue mich auf die rechtliche Auseinandersetzung, bei der die Wahrheit über die gesetzten Handlungen der Gewerkschaft öffentlich werden“, so Köfer weiter. Damit sind laut Köfer alle fünf von ihm eingebrachten Klagen gegen den ÖGB wieder aufrecht.

Vergleichsverhandlungen in Wien

Im Zuge der bedingten Vergleichsverhandlungen beim Straflandesgericht Wien sei laut Köfer-Seite vom Anwalt des ÖGB ausdrücklich festgehalten worden, dass Köfer kein Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Wahlhandlung vorzuwerfen sei. Ebenso sei nie eine Medienkampagne durch ihn geführt worden, wie ebenfalls betont wurde. Aus rechtlicher Sicht sei davon auszugehen, dass die kommenden Verfahren die Sachlage bestätigen und damit zusätzliche Verfahrenskosten für den ÖGB entstehen könnten, die durch eine Annahme des Vergleichs vermeidbar gewesen wären.

Anwalt spricht von Verzögerungstaktik

Rechtsanwalt MMag. Michael Sommer, der Köfer vertritt, äußerte sich ebenfalls zur Entwicklung. Der Vergleichswiderruf führe dazu, dass sämtliche Verfahren wieder aufgenommen werden. „Der ÖGB betreibt damit aus unserer Sicht eine Verzögerungstaktik“, so Sommer. Zudem kritisierte er die medialen Angriffe gegen seinen Mandanten und sich selbst. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum ein in öffentlicher Verhandlung ausgehandelter bedingter Vergleich nicht öffentlich gemacht werden sollte, da dieser als öffentliche Urkunde gelte.

Verfahren gehen weiter

Durch den Widerruf des Vergleichs werden die Verfahren gegen den ÖGB nun fortgesetzt. Die rechtliche Auseinandersetzung in der Causa Köfer/ÖGB dürfte damit in die nächste Runde gehen.