Mehr Verantwortung, weniger Gehalt
Die Betroffene hatte im Betrieb über einen langen Zeitraum hinweg Aufgaben übernommen, die weit über ihr vertraglich vereinbartes Tätigkeitsfeld hinausgingen. Rechtlich hätte ihr damit von Beginn an eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe zugestanden. Die Arbeitnehmerin suchte sogar mehrmals das direkte Gespräch mit der Geschäftsführung, um die fehlerhafte Einstufung und die daraus resultierende Unterbezahlung einvernehmlich zu korrigieren. Doch sämtliche Versuche liefen ins Leere; der Dienstgeber zeigte sich uneinsichtig und blockierte eine faire Lösung.
8.300 Euro zurück erkämpft
Erst als sich die verzweifelte Frau an die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten wandte, kam Bewegung in den Fall. Michelle Müllneritsch, Juristin in der AK-Bezirksstelle Villach erklärt: „Die betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe. Wir konnten eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro für die vergangenen drei Jahre sichern.“










































