EuGH-Urteil zum Wolf: Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber äußert sich gelassen

Kärnten -

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zu einer Auslegungsfrage der FFH-Richtlinie in einem Einzelfall beantwortet. Das Urteil betrifft die Entnahme von Wölfen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.


Martin Gruber, Landeshauptmannstellvertreter und Jagd- sowie Agrarreferent von Kärnten, sieht das Urteil gelassen. In einem Statement betonte Gruber: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm- und Weideschutzgesetz beruht. Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft. Wir werden an unserer Praxis, die sich bewährt hat, festhalten, zum Schutz der Bevölkerung und der Alm- und Landwirtschaft.“

Gruber: EuGH bestätigt Möglichkeit von Wolf-Entnahmen trotz Schutzstatus in Einzelfällen

Gruber machte deutlich, dass der EuGH lediglich Auslegungsfragen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur FFH-Richtlinie in einem spezifischen Fall beantwortet habe. „Dass trotz Schutzstatus Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen möglich sind, wird vom EuGH mit diesem Urteil nicht infrage gestellt“, fügte Gruber hinzu.

EuGH-Urteil: Keine Änderungen für Kärntens Wolfsmanagement

Das Urteil des EuGH wird somit keine unmittelbaren Änderungen für das Wolfsmanagement in Kärnten nach sich ziehen. Die bestehenden Regelungen und Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin in Kraft, um sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Interessen der Alm- und Landwirtschaft zu gewährleisten.

Gruber unterstrich die Bedeutung der bewährten Praxis in Kärnten und kündigte an, auch zukünftig auf dieses bewährte Managementsystem zu setzen.