Gruber: EuGH bestätigt Möglichkeit von Wolf-Entnahmen trotz Schutzstatus in Einzelfällen
Gruber machte deutlich, dass der EuGH lediglich Auslegungsfragen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur FFH-Richtlinie in einem spezifischen Fall beantwortet habe. „Dass trotz Schutzstatus Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen möglich sind, wird vom EuGH mit diesem Urteil nicht infrage gestellt“, fügte Gruber hinzu.
EuGH-Urteil: Keine Änderungen für Kärntens Wolfsmanagement
Das Urteil des EuGH wird somit keine unmittelbaren Änderungen für das Wolfsmanagement in Kärnten nach sich ziehen. Die bestehenden Regelungen und Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin in Kraft, um sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Interessen der Alm- und Landwirtschaft zu gewährleisten.
Gruber unterstrich die Bedeutung der bewährten Praxis in Kärnten und kündigte an, auch zukünftig auf dieses bewährte Managementsystem zu setzen.