LH Kaiser fordert Referate in Staatsanwaltschaften für Hassdelikte im Netz

Kärnten -

Opfer dürfen nicht im Stich gelassen werden – Bund muss sicherstellen, dass Verfolgung der Täter tatsächlich möglich ist – Cybercrimekonferenz in Klagenfurt wird im Herbst stattfinden


Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser fordert heute, Samstag, eigene Referate an den Staatsanwaltschaften um eine effiziente strafrechtliche Verfolgung von Hassdelikten im Netz sicherzustellen. Zusätzlich bedarf es einer personellen Aufstockung in den Ermittlungs- und Anklagebehörden durch speziell geschultes Personal. „Hass im Netz ist absolut kein Kavaliersdelikt. Es hat gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen und stellt eine massive Bedrohung des demokratischen Diskurses in unserer Gesellschaft dar“, betont Kaiser und verweist auf den schrecklichen Fall Kellermayer.

Antrag zur Bekämpfung von Cybercrime

Kaiser ruft in Erinnerung, dass er bereits 2019 als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz einen Antrag, betreffend der Verschärfung strafrechtlicher Bestimmungen und der Einsetzung einer Experten-Arbeitsgruppe, eingebacht hatte. Kaiser wird bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz einen weiteren Antrag zur Bekämpfung von Cybercrime einbringen, der neben Hass im Netz auch andere Formen der Internetkriminalität, wie etwa Hacking oder Ransomware, thematisieren wird.

Das neugeschaffene Hass-im-Netz-Gesetz (HiNBG)

räumt den Opfern zwar die Möglichkeit ein, sich zur Wehr zu setzen, doch faktisch ist dies nur schwer durchführbar. „Die Opfer dürfen nicht im Stich gelassen werden. Die Bundesgesetzgebung hat dafür zu sorgen, dass die Verfolgung der Täter, nicht nur eine gesetzlich verbriefte Möglichkeit ist, sondern auch tatsächlich durchführbar ist“, stellt Kaiser klar und verweist darauf, dass sich die Täter nicht nur hinter „Nicknames“ verstecken, sondern auch von den internationalen Konzernen, die sich auf den Datenschutz und anderslautende nationale Gesetze berufen, gedeckt werden.

LH Kaiser sieht enormen Nachholbedarf

Im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung von Cyberkriminellen sieht LH Kaiser einen enormen Nachholbedarf. „Die Kriminalität verlagert sich vermehrt in die Anonymität des Internets. Um eine Verfolgung der international agierenden Täter sicherzustellen, müssen einerseits gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und andererseits die Ermittlungsbehörden mit Fachpersonal aufgestockt werden“, sagt Kaiser und verweist auf die Cyber-Attacke auf das Land Kärnten. „Um effektiv gegen die Cyberkriminellen vorgehen zu können, muss es einen Schulterschluss zwischen den Ermittlungsbehörden und auf IT-Sicherheit spezialisierte Unternehmen geben“, stellt Kaiser klar und ruft in Erinnerung, dass im Herbst eine Cybercrimekonferenz in Klagenfurt stattfinden wird.