Team Kärnten/Köfer: Ärztemangel in Kärnten kurz-, mittel- und langfristig bekämpfen

Kärnten -

Fachärztemangel verbunden mit langen Wartezeiten für Patienten. Notärztemangel. Mangel bei den hausärztlichen Bereitschaftsdiensten. Mangel an Ärzten in den Krankenhäusern. “Von all diesen Entwicklungen ist Kärnten im Moment massiv betroffen, mit der Folgewirkung, dass eine große Unsicherheit bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen besteht“, führt Team Kärnten-Chef Bgm. Gerhard Köfer aus, der diesbezüglich lang-, mittel- und kurzfristige Gegenmaßnahmen fordert: „Kurzfristig muss es uns gelingen, für Jungärzte aus dem In- und Ausland attraktiv zu werden.


In Bereichen wie bei Kinderärzten brauchen wir mehr Kassenstellen.“ Ein radikales Umdenken verlangt Köfer auf Bundesebene und spricht sich für die Ausweitung der Medizinstudienplätze aus: „Es muss allen klar sein, dass wir sehenden Auges in einen noch größeren Ärztemangel schlittern. Das hat Konsequenzen für die Spitäler, die Versorgungssicherheit bis hin zu den Notarztdiensten.“ Köfer appelliert eindringlich, die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen.

„Es muss allen klar sein, dass wir sehenden Auges in einen noch größeren Ärztemangel schlittern.” meint Gerhard Köfer.

Köfer führt dazu auch ins Treffen, dass eine nicht geringe Zahl an Absolventen eines Medizinstudiums gar nicht in Österreich als Arzt tätig sein wird: „Sie drängen ins Ausland oder streben Betätigungsfelder im Bereich der Wissenschaft an. Gleichzeitig sorgt das dafür, dass hierzulande Mediziner fehlen und das in allen Bereichen.“ Zudem droht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle, davon ist insbesondere Kärnten stark betroffen. „Dazu kommt auch noch, dass viele Ärzte Teilzeit arbeiten wollen. All diese Faktoren erschweren die gesamte Situation“, stellt Köfer fest.

Bestimmte Zahl an Plätzen an die Verpflichtung binden

TK-Chef Köfer setzt sich zudem weiter dafür ein, dass die Landesregierung die Möglichkeit gewidmeter Medizinstudienplätze für Kärnten nutzen sollte: „Laut dem Universitätsgesetz kann eine bestimmte Anzahl an Medizinstudienplätzen für Aufgaben im öffentlichen Interesse reserviert werden. Bis zu fünf Prozent der allgemeinen Studienplätze dürfen dafür, auch im Sinne der Bundesländer, vergeben werden. Grundsätzlich muss dies in der Leistungsvereinbarung der jeweiligen Uni festgeschrieben werden. Möglich wäre es zum Beispiel, eine bestimmte Zahl an Plätzen an die Verpflichtung zu binden, eine gewisse Zeit als Kassenarzt oder als Arzt in einem öffentlichen Spital in Kärnten zu arbeiten. Das stellt eine Möglichkeit dar, dem Ärztemangel in unserem Bundesland etwas zu begegnen.“