Seilbahnen sind öffentliche Verkehrsmittel
Seilbahnen in Österreich unterliegen dem Eisenbahngesetz und sind rechtlich einem öffentlichen Verkehrsmittel wie zum Beispiel Bus, Zug oder U-Bahn gleichgestellt.
So wird für die Erteilung einer Konzession der Nachweis von 50 Prozent der Investitionskosten als Eigenmittel in den jeweiligen Unternehmen gefordert. Eine langfristige Wirtschaftlichkeitsprognose, die von einem Wirtschaftstreuhänder bestätigt sein muss, ist der Behörde zur Vorlage zu bringen. Es muss auch eine Gemeinnützigkeit der Anlage durch die regionalen Stakeholder wie beispielsweise Gemeinden und Betriebe nachgewiesen werden.
Aktuell stuft die Bundesregierung die Seilbahnen aber in der Kategorie „Sport- und Freizeiteinrichtungen“ ein. Für Fachgruppenobmann Kapeller-Hopfgartner sei das eine besorgniserregende Entwicklung: „Hier wird womöglich fernab von jeder rechtlichen Grundlage gehandelt.“
In der falschen Schublade
„Die derzeitigen Diskussionen werden fernab von dem essenziellen Fakt geführt, dass Seilbahnen öffentliche Verkehrsmittel sind“, meint Kapeller-Hopfgartner und erklärt, dass in der Branche völliges Unverständnis darüber herrsche, dass man als einziges öffentliches Verkehrsmittel in ganz Österreich geschlossen wurde: „Und dies, obwohl im Oktober bereits Betrieb auf dem Mölltaler Gletscher stattgefunden hat und darauf keinerlei neue Cluster oder Infektionen zurückzuführen waren.“
Auch derzeit seien täglich noch immer Millionen von Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und würden wenig bis gar nicht zu einer negativen Entwicklung rund um COVID-19 beitragen. Beim Blick über die Grenzen sieht man, dass in der Schweiz die Liftanlagen geöffnet sind und strenge Sicherheitsmaßnahmen für einen reibungslosen Ablauf sorgen. „Wenn Schutzkonzepte eingehalten werden, gibt es keinen Grund, dass man im Frühverkehr mit den U-Bahnen unterwegs sein darf, nicht aber mit dem Skilift auf den Berg. Es gibt keinen Grund, Skifahren generell zu verbieten. Es ist ein Sport in der freien Natur! Natürlich nehmen wir die Sorgen gerade rund um die Anstellbereiche sehr ernst. Für diese Bereiche gibt es aber Lösungen wie etwa verlängerte Anstellbereiche und Online-Ticketing“, so der Kärntner Seilbahnsprecher.
Sicherheit ist gewährleistet
Für ihn und seine Branchenkollegen ist Fairness und Klarheit jetzt das Um und Auf: „Wir fordern, dass die Seilbahnen im ersten Schritt – und somit losgelöst von der Öffnung der Gastronomie und Hotellerie – öffnen dürfen. Spätestens mit 14. Dezember; sofern es die Infektionszahlen zulassen.“
Durch ausgefeilte Sicherheitskonzepte und die Erfahrung aus dem Sommerbetrieb ist man bereit für den sicheren Betrieb der Anlagen. “Eine verspätete Öffnung erst Ende Dezember wäre sogar kontraproduktiv, weil man mit weniger Skifahrern als in den Weihnachtsferien noch genügend Zeit hätte, den Betrieb behutsam hochzufahren und somit noch mehr Sicherheit zu bieten”, betont Kapeller-Hopfgartner.