8.878,55 Euro, diesen Betrag verlangt „CopeCart“ für ein Online-Coaching das sich „Memory Closer Masterclass“ nennt. Eine Kärntnerin führte ein einziges Telefongespräch, um den Ablauf zu besprechen. „Einen Vertrag hat die Konsumentin weder mündlich noch online abgeschlossen. Nach Erhalt der Rechnung hat die Konsumentin trotzdem innerhalb der Frist vorsichtshalber den Rücktritt erklärt. Das Unternehmen behauptete, der Vertrag wurde über einen „Phone Offer Buyer Link“ abgeschlossen. ‚CopeCart‘ lehnte den Rücktritt mit der Begründung ab, die Konsumentin hätte auf ihr Widerrufsrecht verzichtet, indem sie eine Checkbox angeklickt hätte“, erklärt Seiß den Sachverhalt.
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Nach § 11 Abs. 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes haben Verbraucher das Recht, von einem online abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dieses Recht ist zwingend. „Selbst, wenn man eine Checkbox angehakt hat und auf das Widerrufsrecht verzichtet, ist das unwirksam und der Vertrag widerrufbar!“, weiß Seiß und führt aus: „Das Widerrufsrecht könnte nur bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten – unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen –ausgeschlossen sein!“ Im konkreten Fall kann das gesetzliche Rücktrittsrecht nur dann erlöschen, wenn die Dienstleistungen zur Gänze erbracht wurden. Bei einem 12-Monate-Coaching wäre dies folglich erst nach einem Jahr.
Fragwürdige Firmen
AK-Präsident Günther Goach: „Vor allem jetzt in der Corona-Zeit versuchen fragwürdige Firmen Geld mit Konsumenten zu machen, die sich z. B. online weiterbilden wollen. Seien Sie vorsichtig beim Vertragsabschluss im Fernabsatz über Telefon, Internet oder Videotelefonie und geben Sie niemandem Ihre Daten bekannt, mit dem Sie keinen Vertrag abschließen möchten!“ Bei Fragen stehen AK-Konsumentenschützer telefonisch zur Verfügung: AK-Konsumentenschutz 050 477-2000