Besuchseinschränkungen ab 23. November 2021

Spittal -

Um Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und die problemlose medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist es ab sofort nur mehr in Ausnahmefällen möglich, Besucher im Krankenhaus Spittal/Drau zu empfangen. Das Krankenhaus Spittal / Drau entspricht mit dieser Maßnahme den Empfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.


Besuche sind (nach Vorlage eines 2G-Nachweises und zusätzlich eines negativen PCR-Tests, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt) in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten (höchstens zwei Personen pro Tag)
  • Zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten (höchstens zwei Personen pro Tag)
  • Zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie vor und zu einer Entbindung und zum Besuch nach einer Entbindung (höchstens eine Person)
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
  • Ein Besucher pro Patient pro Woche ist möglich, sofern der Patient in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist.
  • Maximale Besuchsdauer: 30 Minuten.

Die FFP2-Maske muss während des gesamten Besuches getragen werden und beim Eintritt müssen die Hände desinfiziert werden.

Das Besucherverbot dient als reine Vorsichtsmaßnahme und gilt nur so lange, wie es die aktuelle Lage erfordert. Das Krankenhaus Spittal / Drau  wird umgehend darüber informieren, sobald die Gegebenheiten eine Aufhebung der Beschränkungen erlauben.