Kärnten -
Die heimischen Wehren wurden vom Land Kärnten mit 18.000 Mund- und Nasenschutz-Masken ausgestattet. “Damit können wiederum unsere Feuerwehrleute andere Menschen bei künftigen Einsätzen noch umfangreicher schützen”, so Feuerwehr- und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner am heutigen Dienstag.
Achtgeben aufeinander: 18.000 Schutzmasken für Feuerwehren
„COVID-19 hat Österreich und ganz Europa getroffen. Der Erfolg der angeordneten Maßnahmen, wie etwa die Reduktion der sozialen Kontakte, hängt im hohen Maße vom gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein und der Solidarität füreinander ab. Diese Krise werden wir nur gemeinsam bewältigen können“, so Feuerwehr- und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner heute, Dienstag. „Das Achtgeben aufeinander ist derzeit so wichtig, wie noch nie. Deswegen bin ich auch froh, dass wir die heimischen Wehren mit 18.000 Mund- und Nasenschutz-Masken ausstatten können. Damit können wiederum unsere Feuerwehrleute andere Menschen bei künftigen Einsätzen noch umfangreicher schützen.“
Vorkehrungen für Assistenzleistungen
„Die Feuerwehr hat im Kern die ihr zugeteilten Aufgaben nach dem Kärntner Feuerwehrgesetz zu vollziehen. Um dies auch nachhaltig sicherzustellen, kommt dem Schutz der eigenen Organisation höchster Stellenwert zu“, betont Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin. „Da diese Krise und die damit in Verbindung stehenden Maßnahmen (in unterschiedlicher Ausprägung) noch über Wochen und Monate andauern wird, könnte es sein, dass die Feuerwehren um definierte Assistenzleistungen im logistischen Sinne, sprich, Transporte verschiedenster Güter von A nach B, ersucht werden. Aus diesem Grund werden aktuell alle organisatorischen Vorkehrungen für solche Assistenzleistungen getroffen, dazu zählen eben unter anderem auch die MNS-Masken“, erläutert Fellner.
14 Feuerwehren treffen Vorbereitungen
Um die Einsatzbereitschaft der Wehren grundsätzlich zu gewährleisten, werden nur jene Feuerwehren, die generell überörtliche Aufgabenstellungen zu erfüllen haben, zu möglichen Assistenzleistungen herangezogen werden. Dazu zählen 14 Feuerwehren aus Kärnten aus dem Bereich der Stützpunkt-1-Feuerwehren und den dezentralen KAT-Stützpunkten. Sie treffen nun die notwendigen Vorbereitungen für zukünftig mögliche logistische Assistenzeinsätze. Der Ablauf sieht laut Fellner und Robin folgendermaßen aus: Eine Assistenzleistung ist über das Koordinationsgremium des Landes Kärnten anzufordern. Die jeweilige Feuerwehr wird dann von der Landesalarm- und Warnzentrale (LAWZ) informiert. Fellner: „In diesen herausfordernden Zeiten wollen wir auch mit der Feuerwehr unterstützen und helfen, wo es nur geht.“
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