Die Kosten für Entschädigungen der betroffenen Betriebe werden sich dadurch im Vergleich zum „Lockdown-Light” auf schätzungsweise drei Milliarden Euro verdoppeln, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Samstagabend. Dazu kommen aber noch Entschädigungen für Zulieferer, die noch nicht abschätzbar seien.
80 Prozent des Umsatzes vom November 2019
Wie es für die Betriebe weitergeht, skizzierte Finanzminister Blümel so: Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Masseure, etc.) werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt bekommen. Für den Handel gibt es eine gestaffelte Lösung, dies sei den unterschiedlichen Voraussetzungen geschuldet und mit dem Verfassungsdienst sowie der Wirtschaftskammer abgeklärt.
Als Basis für den Handel gelten 40 Prozent Umsatzabgeltung, mit Zu- und Abschlägen auf 20 bis 60 Prozent. Bereiche mit verderblicher und stark saisonaler Ware werden zu einem höheren Anteil unterstützt als jene Branchen, wo die Waren keiner oder kaum einer Wertminderungen unterliegt und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind, so Blümel. Als Beispiele führt er aus: Blumenhändler bekommen 60 Prozent, für den Möbelhandel gibt es 20 Prozent.
Anträge ab 23. November möglich
Der Umsatzersatz für die Lockdownzeit soll wegen der Verlängerung bis inklusive 6. Dezember auch für die ersten Dezembertage beantragt werden können, sagte Blümel. Anträge sollen ab dem 23. November möglich sein.
Um die nötigen Anpassungen vornehmen zu können, werden aber bis dahin keine Anträge möglich sein. Bisher seien 30.000 Anträge für 900 Mio. Euro Umsatzersatz eingereicht worden, davon könnten 800 Mio. Euro „in den nächsten Tagen” ausbezahlt werden.
Unternehmen sollen Herbst Fixkosten erstattet bekommen
Abgesehen vom Umsatzersatz stellte Blümel den Unternehmen auch die Möglichkeit in Aussicht, für den Herbst Fixkosten erstattet zu bekommen. Ein Fixkostenersatz von bis zu 800.000 Euro, wie er von der EU-Kommission schon lange genehmigt ist, soll ab 23. November beantragt werden können.
Zusätzlich verhandelt Blümel weiter mit der EU-Kommission über ein anderes Modell für den Fixkostenzuschuss, das den Unternehmen bis zu 3 Mio. Euro Unterstützung bringen soll. Hier seien aber die Verhandlungen schwierig. Jedenfalls reiche die Überschreitungsermächtigung im Budget 2020 von 28 Mrd. Euro, um die Kosten für die Coronahilfen zu bezahlen.
Quelle: 5min.at