Budgetkapitel „Arbeit“
Im Budgetkapitel „Arbeit“ hat man sich etwa mit dem Arbeitslosengeld, der Notstandshilfe sowie der aktiven Arbeitsmarktpolitik beschäftigt. In diesem Punkt sollen sowohl die Ein- als auch die Auszahlungen auf knapp unter zehn Millionen Euro ansteigen, wobei die Einzahlungen überwiegend aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen kommen. Die Schwerpunkte liegen aber auf der Förderung von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten sowie von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) erläuterte. Für ein neues Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten sind 75 Millionen Euro vorgesehen. Für die Integration von Menschen mit Behinderungen sind 50 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln geplant.
Aktive Arbeitsmarktpolitik: Über 4.000 Euro pro arbeitssuchender Person
Insgesamt entfällt der größte Teil der geplanten Auszahlungen mit 9,38 Milliarden Euro auf den Budgetbereich Arbeitsmarkt, wo die Mittel für die Schwerpunktprogramme enthalten sind. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind besondere Projekte und Vorhaben für das Jahr 2024, die mit 916 Millionen Euro budgetiert sind und weitere 125 Millionen Euro aus der Arbeitsmarktrücklage erhalten. Die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik liegen damit bei über 4.000 Euro pro arbeitssuchender Person, heißt es seitens des Ministers. Dieser Wert sei nur 2022 höher gewesen.
Kritik an der Verteilung der Mittel von FPÖ
Kritik an der Verteilung der Mittel kam von Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Denn während 75 Millionen Euro für die Integration von Menschen aus dem Ausland vorgesehen seien, seien nur 50 Millionen Euro mehr für Menschen mit Behinderungen eingeplant. Ihre Fraktion wolle nicht unterstützen, dass es „permanent nur eine Förderung von jenen, die von außen gekommen sind“, gebe. Der Arbeitsminister verwehrte sich dagegen, dass Asylberechtigte und Menschen mit Behinderungen gegeneinander ausgespielt würden. Beide seien wichtige Zielgruppen in der Arbeitsmarktpolitik.