Im Krankenstand abgemeldet – Dienstgeber:in muss nach AK-Intervention zahlen

Kärnten -

Wegen eines angeblich „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ wurde ein Kärntner Arbeitnehmer während seines Krankenstandes abgemeldet.

Symbolbild

Nachzahlung von 6.400 Euro

Zu Unrecht, daher muss das Unternehmen rund 6.400 Euro brutto nachzahlen. AK-Präsident Günther Goach: „Wer krank ist, ist krank. Niemand sollte deshalb um seinen Job fürchten müssen! Die AK fordert seit Jahrzehnten die Einführung eines gesetzlichen Kündigungsschutzes im Krankenstand.“

AK-Präsident Günther Goach ©AK Kärnten/Gernot Gleiss

Abmeldung nach verspäteter Krankmeldung

Die ärztliche Verlängerung seines Krankenstandes hatte ein Kärntner Dienstnehmer einen Tag zu spät an das Unternehmen übermittelt, worauf ihn die Firma unverzüglich abmeldete. Verzweifelt wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer in Villach.

Erfolg für Dienstnehmer nach ungerechtfertigter Abmeldung

„Im konkreten Fall des Dienstnehmers kann man nicht von einem ‚unberechtigten vorzeitigen Austritt‘ sprechen“, erklärt Michelle Müllneritsch, Juristin der AK Villach, die sich erfolgreich für den Arbeitnehmer eingesetzt hat. Dank der juristischen Unterstützung durch die AK-Expertin konnte eine korrekte Abrechnung und Abmeldung beim zuständigen österreichischen Sozialversicherungsträger erreicht werden. Der Dienstnehmer erhielt schließlich rund 3.900 Euro netto bzw. 6.400 Euro brutto.

Michelle Müllneritsch, AK-Bezirksstelle Villach © AK Kärnten/Manuel Kaiser

AK setzt sich für Kündigungsschutz und Urlaubsregelungen ein

AK-Präsident Goach: „Es ist entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich im Bedarfsfall bei uns in der Arbeiterkammer Unterstützung holen. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und setzen uns für faire Bedingungen ein. Wir fordern daher nicht nur einen Kündigungsschutz im Krankenstand, sondern auch eine gesetzliche Regelung, dass Urlaub und Zeitausgleich schon vom ersten Krankenstands-Tag an nicht konsumiert werden dürfen.“

Weitere Informationen 

AK-Arbeitsrecht: 050 477-1004 oder arbeitsrecht@akktn.at