Ärztinnen und Ärzten in den Spitälern aber auch im niedergelassenen Bereich, sind so
groß, dass bei Lösungs- und Planungsvorhaben auch der Sachverstand und die
Expertise der Ärztekammer nötig sind“, begründet er seine Forderung.
Einbindung der Interessensvertretung der Ärzte
Konkreter Anlass dafür ist die Bestellung des neuen KABEG-Aufsichtsrats. „Die
Personalentscheidungen zeigen, dass wenig Wert auf eine Beteiligung der
Ärztekammer an wichtigen Entscheidungen gelegt wird.“ Opriessnig bezweifelt, dass dies für das Kärntner Gesundheitswesen in Zukunft der richtige Weg ist: „Mehr medizinische Expertise unter Einbindung der Interessensvertretung der Ärzte wäre sinnvoll. Aber die bisherige Nominierungspraxis der meisten Parteien beweist, dass wenig Interesse daran besteht.
Daher sollte das Land Kärnten einerseits im Rahmen seiner Entsendebefugnis davon Gebrauch machen, der Ärztekammer die Möglichkeit zu geben, ein Mitglied für den KABEG-Aufsichtsrat nominieren zu können und andererseits die entsprechenden Landesgesetze so ändern, dass ärztliches Know-how auch in der Zielsteuerungskommission Gesundheit fix verankert wird“, betont Opriessnig abschließend.