Ab 15. Mai dürfen Kärntens Gastronomen ihre Betriebe wieder öffnen. Vorerst werden dafür folgende Regelungen gelten:
- Öffnungszeiten: 6 bis 23 Uhr
- Pro Tisch maximal vier Erwachsene (Kinder zusätzlich)
- Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gästegruppen (gilt nicht für Gäste am gemeinsamen Tisch)
- Tischreservierungen vor dem Besuch des Lokals (keine freie Sitzwahl)
- Gäste werden nach dem „Wait to be seated“-Prinzip an den Tisch geleitet
- Keine Gruppenreservierungen (mehrere Tische) erlaubt
- Kein Schankbetrieb an der Theke
- Verpflichtender Mund-Nasen-Schutz für Service-Mitarbeiter (auch im Gastgarten); alternativ sind auch Schutzschirme aus Plexiglas, die den Mund- und Nasenbereich gut abdecken, erlaubt
- Kein Mund-Nasen-Schutz in Bereichen ohne Kundenkontakt (Küche)
- Kein Mund-Nasen-Schutz für Gäste
„Wir haben uns in den vergangenen Wochen massiv für eine praktikable Lösung für unsere Branche eingesetzt. Und das Verhandeln hat sich ausgezahlt: Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Betriebsarten geben, wie dies ursprünglich angedacht war. Das heißt, es dürfen grundsätzlich alle Arten von Gastronomiebetrieben wieder öffnen. Es wird auch keine Besucher- bzw. Quadratmeter-Begrenzung geben wie beispielsweise in Handelsbetrieben“, fasst Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, zusammen. Wichtig sei vor allem, dass Gastronomen nicht als Hilfssheriffs tätig werden müssen, sondern dass die Eigenverantwortung der Gäste eine wichtige Rolle spielen wird.
Hygieneschulungen gehören zum gastronomischen Einmaleins
Das umfassende Know-how der Gastronomen in Sachen Hygiene werde sich dabei auszahlen. „Unsere Branche ist bestens vorbereitet. Hygieneschulungen gehören zum gastronomischen Einmaleins. Die Gastronomie hat in Österreich enorm hohe Standards im Hygienebereich zu erfüllen, deren Einhaltung schon bisher laufend kontrolliert wurde. Gastronomen sind also Profis in Sachen Hygiene! Und wir werden unseren Gästen auch in Zukunft größtmögliche Sicherheit bieten.“ In diesem Zusammenhang zeige sich auch, wie wichtig Meister- und Befähigungsprüfungen im Gastgewerbe sind: Gut ausgebildete Unternehmerinnen und Unternehmer haben das Know-how, um solch schwierige Situationen gut zu meistern.
Positiv hervorzuheben sei außerdem, dass viele Ausflugsziele ebenfalls mit 15. Mai, spätestens jedoch mit Ende Mai, öffnen werden. Die Symbiose zwischen Gastronomie und Ausflugszielen zu erhalten, sei speziell in den Sommermonaten für viele Betriebe wichtig. Noch zu klären sei, ob bzw. wie künftig private Feiern in den Gastronomiebetrieben stattfinden werden können. „Taufen, Hochzeiten, Geburtstage und all die anderen privaten Feierlichkeiten sind ein wichtiger Umsatzfaktor für unsere Betriebe. Wir hoffen auch hier auf eine praktikable Lösung“, so Sternad.
Forderung an Bund: Akontierung der Fördergelder und Kurzarbeit erweitern
Um einen reibungslosen Start ermöglichen zu können, müsse nun aber die Auszahlung der Fördergelder beschleunigt werden: Derzeit ist vorgesehen, dass Unternehmer erst zu Jahresende Zuschüsse aus dem Corona-Hilfsfonds erhalten werden. „Das ist für unsere Branche viel zu spät, wir brauchen die Liquidität heute. Deshalb fordern wir so schnell als möglich eine Akontierung der Fördergelder für unsere Branche“, sagt Sternad.
Eine schnellere Abwicklung sei auch bei der Kurzarbeit nötig. „Das Geld ein oder zwei Monate später zu bekommen, ist viel zu spät. Wir brauchen es dann, wenn es den Mitarbeitern auszuzahlen ist“, betont der Fachgruppenobmann. Weiters müsse bei den Richtlinien nachgebessert werden: Das Kurzarbeitsmodell ist derzeit zu starr und bürokratisch, um die Gastronomie ausreichend unterstützen zu können. „Wir haben keine Planungssicherheit wie zum Beispiel die produzierende Industrie“, erklärt der Obmann. Deshalb sei es auch kaum möglich, vorab etwas zu vereinbaren. „Die Kurzarbeit sollte sich am tatsächlichen Lohnzettel orientieren. Niemand weiß, wie die Gäste auf die Öffnung der Gastronomiebetriebe reagieren werden. Wenn die Personalkosten dann die erwirtschafteten Umsätze übersteigen, ist niemandem geholfen.“ Zusätzlich sei eine Ausweitung der Kurzarbeit nötig: „Wir brauchen ein Modell, das auch für jene Mitarbeiter gilt, die nach ‚dem Hochfahren‘ neu eingestellt werden.“
Die Beantragung der Kurzarbeit müsse außerdem dringend vereinfacht werden. Derzeit ist vorgesehen, dass Unternehmer bei jedem Anstieg der Arbeitszeiten neue Formulare und Einverständniserklärungen der Mitarbeiter einreichen müssen. „Der Aufwand ist gewaltig! Damit blockiert man gerade jene, die sich engagieren und deren Betriebe gut anlaufen. Und jedem muss klar sein: Das kostet viel Geld. Die Anträge sind so kompliziert, dass man sie ohne Lohnverrechner oder Steuerberater de facto nicht ausfüllen kann“, ärgert sich Sternad. Damit das Geld nicht in einem bürokratischen Kreislauf zu versickern beginne, sei dringend mehr Flexibilität nötig: „Dasselbe Formular ständig neu ausfüllen zu müssen, kann doch nicht im Interesse der Politik sein. Diese Vereinbarung mit den Mitarbeitern einmal auszufüllen, muss genügen“, fordert er.
Forderung an Land: Keine Gastgärtengebühren und Aussetzen der Tourismusabgabe
Auch auf Landesebene spricht sich Stefan Sternad für rasche Unterstützungsmaßnahmen aus: „Eine erste, wichtige Maßnahme wäre das Aussetzen der heurigen Gastgartengebühren in allen Gemeinden. Außerdem sollte den Wirten ein großzügiges Ausdehnen ihrer Gastgärten – im Sinne der notwendigen Abstände für Sessel und Tische – ermöglicht werden.
Auf die Einhebung der Tourismusabgabe sollte weiters zur Gänze verzichtet und die Ausfälle in dieser Zeit vom Land kompensiert werden. „Das wäre eine rasche und unkomplizierte Form der Unterstützung und könnte auch ein erster Schritt für die dringend nötige Reform und das Neuaufstellen der Kärntner Tourismusverbände sein!“ so Sternad.