Rechtliche Klarheit
Dennoch suchte er Rat in der AK-Bezirksstelle St. Veit. Bezirksstellenleiter Philipp Parteder konfrontierte den Betrieb mit der klaren Rechtslage. „Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) zieht hier extrem strenge Schutzgrenzen. Ohne eine offizielle, vorherige Aufklärung – durch das Gericht oder die Arbeiterkammer – über die rechtlichen Konsequenzen, ist eine solche Unterschrift absolut wertlos“, erklärt der Jurist. Der Arbeitgeber musste die Auflösung des Dienstverhältnisses rückgängig machen.

Nicht vorschnell unterschreiben
AK-Präsident Goach rät abschließend: „Beschäftigte sollten sich im Zweifel niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern die kostenlose Beratung durch unsere Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen. In diesem Fall konnten wir zugunsten des Betroffenen glücklicherweise helfen, aber leider lassen sich unüberlegte Unterschriften nicht immer rückgängig machen.“









































