Ärztekammer: Mehr Service-Qualität für PatientInnen, wenn das Medikament direkt in der Arztordination ausgehändigt wird.

PatientInnen wegen Medikamente nicht mehr im Kreis schicken!

Kärnten -

Mit Verwunderung reagiert der Präsident der Kärntner Ärztekammer Dr. Markus
Opriessnig auf den Vorwurf seines Apotheker-Amtskollegen Mag. Hans Bachitsch, die
ÄrztInnen würden „Rosinen picken“, wenn sie das Dispensierrecht, die Erlaubnis zur
Abgabe von Medikamenten in ihren Ordinationen, bekämen.


„Wir reden hier von der Versorgung der PatientInnen. Wenn wir diese verbessern wollen, können wir auf Dauer nicht das Monopol der Apotheker verteidigen, sondern sollten den besten Service bereitstellen“, betont Opriessnig.

Vorteile für die Bevölkerung 

Er untermauert dies mit folgenden Argumenten: „Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einer entlegenen Gegend. Ihr fieberndes Kind braucht am Wochenende dringend ein Medikament. Der Bereitschaftsdienst-Arzt ist wohl rasch zur Stelle, aber er darf Ihnen, sofern er keine Hausapotheke besitzt, das benötigte Mittel nicht ausfolgen. Der Elternteil muss mitten in der Nacht zur nächsten, oft 30 km und mehr entfernten dienstbereiten Apotheke fahren und damit unnötige Wege und unnötige Zeit in Anspruch nehmen. Oder was macht ein Pensionist ohne Auto, wenn er schnell eine Arznei benötigt?”.

ÄK-Präsident Dr. Opriessnig weist Vorwurf des „Rosinen-Pickens“ zurück (c) Ärztekammer Kärnten


Opriessnig fordert: „Wir sollten mit diesem „Im-Kreis-Schicken“ der PatientInnen aufhören!“ Das Apotheker-Monopol sei ein Relikt von gestern und im 21. Jahrhundert kein Qualitätsmerkmal des Gesundheitssystems.

Mehr Arznei-Vorräte – Blackout-Vorsorge

Laut Opriessnig würden Arzt-Apotheken auch die Sicherheit der Medikamenten-Versorgung erhöhen. „Es gibt dann mehr Arznei-Vorräte. Ein wichtiger Aspekt im Bezug auf die Blackout-Vorsorge“! Auch das Argument der behaupteten langen Öffnungszeiten von Apotheken stimme längst nicht mehr. „Apotheken im ländlichen Raum haben bereits jetzt eingeschränkte Öffnungszeiten bzw. bemühen sich längst darum, dass die Behörde sie von
normalerweise verpflichtenden langen Öffnungszeiten (z.B. Nachtdienste) teilweise
befreit“, so Opriessnig.

Nein zur “Aut idem” Regelung 

Ablehnend steht Dr. Opriessnig auch dem Vorschlag nach Einführung der „Aut idem“-
Regelung gegenüber. „Wenn der Arzt nur mehr einen Wirkstoff verordnen und der
Apotheker das passende Medikament aussuchen darf, wird die alleinige Diagnose-und Therapie-Kompetenz des Arztes untergraben. Die Compliance (Therapietreue)
der PatientInnen sinkt und das Risiko von Fehl- und/oder Mehrfacheinnahmen steigt“,
betont Opriessnig abschließend.