Preise können während der Vertragslaufzeit angehoben werden
Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter inflationsbedingt drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation.
Kein Sonderkündigungsrecht
Vertrag einfach kündigen? Fehlanzeige. Laut dem Gerichtshof der Europäischen Union besteht bei Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Teuerungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am (staatlich ermittelten) Verbraucherpreisindex orientiert. Bist du gerade auf der Suche nach einem neuen Anbieter? Dann empfiehlt dir die AK, bei auch kleinen Handybetreiber zu prüfen. “Diese haben bei ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorgesehen”, heißt es.
Diese Handyverträge werden teurer
- A1 wird ab 1. April die Preise gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen um 8,5 Prozent anheben. Das wird die Grund- und Servicegebühren betreffen (aber auch bestimmte Tarifoptionen wie zum Beispiel Handygarantien). Die Info dazu finden Kund:innen auf ihrer Rechnung.
- Drei wird die Grundgebühr mit 1. April anpassen – zwischen 8,5 und 11,5 Prozent je nach Tarif. Telefonietarife werden durchschnittlich um 2,20 Euro pro Monat mehr kosten, Datentarife durchschnittlich um zwei Euro pro Monat mehr. Die Kund:innen finden die Informationen auf ihrer Rechnung und im Web inklusive einem Indexierungsrechner.
- Magenta hat bislang keine Angaben gemacht.
- Kleinere Anbieter etwa Hot, Spusu, georg, krone mobil, kurier mobil, yooopi. wowww, Simfonie, Rapid mobil, Raiffeisen mobil, LiWest haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinnen.
- Yesss hat seit 16. Jänner 2023 bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.