Gail-, Gitsch- und Lesachtal -
Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Hochsaison der Rauchfangkehrer. Was erwartet den Konsumenten an Kehrtarifen und Kehrungen, wenn der schwarze Mann an der Tür klingelt. Dieser Frage sind wir nachgegangen.
Mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. September wurden nämlich die Tarife für das Rauchfangkehrergewerbe erhöht.
Nur mehr ein Kehrtarif
Es gibt mit der neuen Verordnung nur mehr einen Tarif. Es wird also kein Unterschied zwischen Zentralheizung und Einzelfeuerstätte mehr gemacht. Dieser Tarif wurde aber von bisher 12,66 Euro (Einzelfeuerstätte) oder 14,05 Euro (Zentralheizung) auf einheitlich 23,77 Euro pro Kehrung angehoben. Dazu kommt noch ein Fixkostentarif von höchstens 14,12 Euro einmal jährlich.
Deckelung mit 10 Euro
Damit gäbe es eine Erhöhung der Einzelkehrung von bis zu 88 Prozent. So hat es der erste Begutachtungsentwurf vorgesehen. Gegen diesen Entwurf gab es natürlich von einzelnen Gemeinden negative Stellungnahmen. Ebenfalls Einwände gegen die ursprünglich geplanten Tariferhöhungen hat LAbg. Luca Burgstaller beim Land eingebracht. Aufgrund der Interventionen kam es zu Nachverhandlungen, die zu einer spürbaren Entlastung der Bürger führten. Burgstaller: „Ich freue mich sehr, dass dieser Anstoß nicht nur für unseren Bezirk sondern zu einer Kärntenweiten Verbesserung der Tarife gekommen ist. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt: Hartnäckigkeit zahlt sich aus!“. Man hat jetzt bei der geänderten Kehrtarifordnung eine Deckelung eingeflochten. Bedeutet, dass betroffene Bürger an Jahres-Kehrgebühren nur maximal mehr als zehn Euro gegenüber den alten Kehrtarifen bezahlen. Weggefallen ist auch die Erschwerniszulage und die Sommerkehrung bei Öl- und Pellets-Anlagen.
Rauchfangkehrer muss Berechnungsblatt vorlegen
Um einen Vergleich der alten und neuen Kehrgebühren zu haben, ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, mit der ersten Kehrung eines Kalenderjahres ein Berechnungsblatt auszustellen, aus dem die aufgeschlüsselten Entgelte für die Kehrungen für das Vorjahr zu ersehen sind.
Weniger Kehrungen für umweltfreundliche Heizanlagen
Geändert wurden auch die Kehrfristen für umweltfreundliche Heizanlagen, die nach 2010 errichtet wurden. „So werden Pelletsheizungen nur mehr zweimal und Ölheizungen überhaupt nur mehr einmal gekehrt. Bei Einzelfeuerstätten wie Kachelöfen oder Küchenherden die zusätzlich zu einer vorhandenen Hauptheizung wie Zentralheizung verwenden werden, wurden die Kehrfristen auf zwei Kehrungen reduziert“, so Innungsmeister Michael Verderber.
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