WK-Gastro stellt klar: Gäste an der Theke erlaubt!

Kärnten -

Die Richtlinien für die Gastronomie wurden kurz vor Wiedereröffnung noch gelockert. Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden – und beim Gang zur Toilette müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.


Kärntens Gastronomen haben wieder geöffnet und konnten in den vergangenen Tagen bereits viele ihrer Stammgäste bewirten. Die Stimmung unter Kärntens Wirten ist dementsprechend gut, wie ein Rundruf unter Mitgliedsbetrieben ergeben hat. In den Gesprächen hat sich aber auch gezeigt, dass es noch Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Maßnahmen gibt. „Für Gäste als auch Exekutive gibt es noch offene Fragen, wie Anfragen zeigen. Eine häufige war beispielsweise: Darf man an der Theke konsumieren? Die Antwort lautet JA, man muss dabei aber einige Dinge beachten“, klärt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, auf.

Lockerungsverordnung in letzter Minute

In letzter Minute gelang es nämlich noch eine Präzisierung in der Lockerungsverordnung zu erreichen. So legt die Verordnung nun fest, dass die Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf. Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. „Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben“, so Sternad.

Das Vorhandensein von Sitzplätzen oder Tischen im Lokal wird außerdem nicht mehr als Voraussetzung gesehen. In der Verordnung ist nur mehr die Rede von „Verabreichungsplätzen“. „Das bedeutet, Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Wichtig ist aber, dass der Mindestabstand zum Gast am Nebentisch eingehalten werden kann“, erklärt der Fachgruppenobmann.



Eine weitere Frage, die ebenfalls oft gestellt wurde:

 

Muss zwischen den Tischen ein Meter Platz sein? Nein: Die Verordnung regelt, dass zwischen den Besuchergruppen, die die jeweiligen Verabreichungsplätze nutzen, ein Mindestabstand von mindestens einem Meter bestehen muss. Der Mindestabstand ist somit nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person-am Nachbartisch“ zu bemessen.



Zum Mund-Nasen-Schutz


Und zuletzt noch der „Klassiker“ unter den Fragen: Wann müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Die Antwort lautet:

  • Gäste haben beim Eintreten ins Lokal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • An ihrem Tisch bzw. an dem „Verabreichungsplatz“ können sie den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
  • Wenn Sie auf die Toilette gehen oder das Lokal verlassen, muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr getragen werden.
  • Im Gastgarten müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen – auch nicht bei dessen Betreten. Der MNS ist nur beim Betreten von geschlossenen Räumen zu tragen. Kann also der Tisch in einem Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume erreicht werden, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Generell sei die Sinnhaftigkeit der derzeitigen MNS-Regelung zu hinterfragen, so Sternad: „Speziell für unsere Mitarbeiter ist die Situation nicht einfach. Im Service müssen die Masken getragen werden, in der Küche und im Lager nicht. Das führt zu Überschneidungen und zu besonderen Herausforderungen für ältere Mitarbeiter oder Brillenträger.“ Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, hoffe die Branche auf ein Überdenken dieser Regelung.

Private Feiern und Sperrstunde


Hoffnung habe man auch für eine rasche Lösung für kleinere Feiern in Gastronomiebetrieben. „Ob Geburtstagsfeiern, Taufen oder Hochzeiten: Die Kärntner Wirte sind in der Lage, kleinere private Feiern unter Einhaltung der Corona-Regelungen zu organisieren. Ich sehe keinen Grund, warum es hier – analog zum Kultur- und Hotelleriebetrieb – keine Lockerung geben sollte“, fordert Sternad die Politik zu einer praktikablen Regelung auf. „Damit würde man unseren Betrieben einen wichtigen Umsatzfaktor zurückgeben. Derzeit hat Kärntens Gastronomie rund ein Drittel der Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erwirtschaftet. Impulse für unsere Branche sind dringend notwendig“, so Stefan Sternad, der sich außerdem für ein baldiges Erweitern der Öffnungszeiten einsetzt: „Viele Betriebe, speziell im Bar- und Nightlife-Bereich, können mit einer Sperrstunde um 23 Uhr nicht betriebswirtschaftlich erfolgreich geführt werden“, gibt der Fachgruppenobmann zu bedenken.



Tipp:

Unter www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie finden Sie noch mehr FAQs zu den neuen Richtlinien in der Gastronomie.