2021 – Wirtschaftlicher Stabilisierungs- und Modernisierungsprozess mit Sozialpartnerschaft

Kärnten -

„Die Kraft der Sozialpartner muss bei zukünftigen sozialen wie wirtschaftlichen Herausforderungen von der Bundesregierung miteinbezogen werden“, sagte AK-Präsident Günther Goach. Durch Bündelung aller verfügbaren Kräfte ist eine Bewältigung der Krise, das Ankurbeln eines umweltfreundlichen Wirtschaftsmotors, eine sozialere Arbeitswelt und ein stabiler Arbeitsmarkt zum Greifen nah.

2021 – Wirtschaftlicher Stabilisierungs- und Modernisierungsprozess mit Sozialpartnerschaft

Die Kurzarbeit ist in der Corona-Pandemie ein Schutzschild gegen ausufernde Arbeitslosigkeit. Durch diese Maßnahme decken viele Menschen ihre monatlichen Fixkosten, die trotz Virus weiterhin bezahlt werden müssen. 20.140 Personen aus 3.122 Betrieben sind derzeit in Kärnten in Kurzarbeit. Ohne Kurzarbeitsmodell wäre die Arbeitslosigkeit wesentlich höher, denn aktuell suchen 32.800 Menschen eine Arbeit – ein Plus von 2,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. „Die Zeit hat gezeigt, dass sozialpartnerschaftlich ausverhandelte Modell der Kurzarbeit funktioniert.

Die Sozialpartnerschaft sollte auch bei den nächsten Schritten miteingebunden werden, um den bevorstehenden Stabilisierungs- und Modernisierungsprozess mitgestalten zu können.“, betont AK-Präsident Günther Goach.

AK Präsident Günther Goach_(c) AK_Jost & Bayer

Stabilisierung des Arbeitsmarktes

Zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes müssen die zusätzlichen Mittel des AMS Kärnten von 40 Millionen Euro vernünftig verteilt werden. Dies beinhaltet unter anderem ein Aufstockung der AMS-Mitarbeiter sowie eine spezielle Förderung von älteren Arbeitnehmern, für die gemeinnützige und kommunale Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. „Arbeitssuchende dürfen von Monat zu Monat nicht nur eine Zahl bleiben, sondern brauchen auch bildungstechnische wie finanzielle Unterstützung“, so der AK-Präsident und verweist damit auf die Forderung nach Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent, „da ein gesunder Wirtschafts- und Konsumkreislauf nur funktioniert, wenn Menschen auch genug Geld haben, um es auszugeben“, so Goach.

Beschäftigung halten

Eine wirtschaftliche Normalität 2021 ist nur mit dem vorhandenen wirtschaftlichen Rohstoff Bildung erreichbar „Je mehr Menschen sich nach dem Jobverlust aus- und weiterbilden lassen, desto eher finden diese auch wieder eine Arbeit in einem neuen Berufsumfeld“, sagt Goach und führt aus: „Ziel ist es, die Menschen in Beschäftigung zu halten oder mit Aus- und Weiterbildungsangeboten auch wieder dorthin zu bringen“.

Bildungsgutschein – über 1.000 Möglichkeiten zur Weiterbildung

Die Pandemie löste in der Weiterbildung einen „Digitalisierungsschub“ aus. Zahlreiche Angebote, die mit dem Bildungsgutschein im Wert von 100 bzw. 150 Euro gefördert werden, wurden in den ungewissen Zeiten der ersten beiden Lockdowns abgesagt oder verschoben. Onlineformate, Distance learning oder Webinare wurden in kürzester Zeit entwickelt und umgesetzt. „Unsere Bildungspartner, die Kärntner Volkshochschulen und das Berufsförderungsinstitut, reagierten sogleich, damit trotz schwieriger Zeiten Bildungsangebote – in digitaler Form – zur Verfügung stehen“, bekräftigt Goach das Förderangebot zur Weiterbildung der AK Kärnten und ergänzt: „Auch mit der neuen Fort- und Weiterbildungsplattform AKademie schaffen wir eine digitale Teilhabe an Bildung für Arbeitnehmer – und das kostenlos“. Über 140 Online- wie Webinarkurstermine sind derzeit über ktn.ak.at/akademie buchbar. Das Angebot wird laufend erweitert.

Insolvenzwelle ist zu befürchten

AK-Präsident Goach schließt nicht aus, dass nach dem Auslaufen der Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung Insolvenzen folgen. „Die Arbeiterkammer ist gerüstet und hat aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation den AK-Insolvenz-Soforthilfefonds von 2.000 auf maximal 3.000 Euro erhöht“, bestätigt Goach. Im vorigen Jahr wurden insgesamt 36 Anträge gestellt und 226.900 Euro ausgezahlt. Seit 2017 wurden insgesamt 553 Anträge gestellt und 947.350 Euro zur Überbrückung an arbeitslos gewordene Arbeitnehmer überwiesen, „da auch hier Fixkosten im Monat nicht plötzlich ausgesetzt werden und die Menschen das Geld brauchen“, betont Goach. Anträge auf die AK-Insolvenz-Soforthilfe können AK-Kärnten Mitglieder, volljährige Lehrlinge, freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte stellen sowie weitere Personengruppen: Mitgliedern der Landarbeiterkammer Kärnten u.a.

Weitere Infos unter 050 477-4002 (Förderungen für ArbeitnehmerInnen)