Bejagung des Fischotters wird fortgeführt

Kärnten -

LHStv. Gruber: Population erneut angestiegen, Fischbestände erholen sich nur zaghaft – Entnahmekontingent wird leicht erhöht.


Schäden durch Fischotter

Der Fischotter, der zu den geschonten Tierarten zählt, verursacht in Kärnten jedes Jahr große Schäden. Seit 2020 beträgt das Schadensausmaß insgesamt bereits rund 800.000 Euro. Deshalb werden seit 2018 mittels zweijähriger Verordnung Eingriffe in die Population erlaubt, unter strengen, kontrollierten Bedingungen.

Fischotter-Verordnung

 „Diesen Weg werden wir auch fortführen“, sagte LHStv. Martin Gruber heute nach der Regierungssitzung, in welcher eine weitere Fischotter-Verordnung beschlossen wurde. Denn die Population ist seit dem letzten Monitoring erneut angestiegen. Ging man 2022 von 383 Fischottern in Kärnten aus, so wird die Population nun bereits auf 506 Tiere geschätzt. Ein jährlicher Zuwachs von 6,6 Prozent, trotz Bejagung.  Auch an den Kärntner Wildschadenfonds wurden heuer wieder Schadensmeldungen zum Fischotter in Höhe von über 200.000 Euro gemeldet. Sie übersteigen damit sogar die vom Wolf verursachten Schäden.

„Der Druck des Fischotters auf Fließgewässer, Teiche und Fischzuchten ist also weiterhin sehr hoch, in manchen Gebieten einfach zu hoch“, gibt Gruber zu bedenken. Denn im Vergleich zur steigenden Anzahl der Tiere erholen sich die Fischbestände leider nur sehr zaghaft. „Dass es aber überhaupt abschnittsweise zu einer leichten Zunahme der Jungfische gekommen ist, zeigt, dass der Weg der selektiven Bejagung richtig ist“, so der Jagdreferent.

Entnahmekontigent leicht erhöht

Das Entnahmekontingent für den Fischotter soll daher für die kommenden beiden Jahre leicht erhöht werden, und zwar von 50 auf 55 Tiere pro Jahr. Die festgelegten Jagd-Zeiträume bleiben gleich geregelt wie in den bisherigen Verordnungen: Im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Oktober dürfen tragende bzw. führende Fischotter nicht bejagt werden, weshalb in diesen Monaten nur Lebendfallen eingesetzt werden. In der Zeit von 1. November bis Ende Februar ist die Bejagung aller Entwicklungsformen möglich. Alle Fallenstandorte sowie jede Entnahme sind dem Land Kärnten zu melden, damit eine genaue Kontrolle zur Erfüllung der Kontingente stattfinden kann.

Die Bejagung sei somit streng geregelt, aber definitiv notwendig, so Gruber. Die Fischbestände in der oberen sowie unteren Forellen- und Äschenregion in Kärnten sind nach wie vor massiv von der Präsenz des Fischotters beeinträchtigt. „Wir müssen die Eingriffe in die Fischotter-Population fortführen, um wieder für ein gewisses Gleichgewicht zu sorgen und den Druck auf die Kärntner Gewässer abzuschwächen.“