Einhaltung der Risikowolfsverordnung bestätigt
Auch der Abschuss erfolgte in unmittelbarer Nähe zu bewohntem Gebiet und wurde fristgerecht beim Land Kärnten bekanntgegeben. Somit konnte der Bereitschaftsdienst der Rissbegutachter und Wolfssachverständigen den Kadaver bereits am Feiertag begutachten und beproben. Die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, wurde überprüft und bestätigt. Dass die Entnahmemöglichkeit in den betroffenen Jagdgebieten, die noch bis Mitte Mai gegolten hätte, erloschen ist, wurde den Jagdausübungsberechtigten umgehend, noch am Feiertag, mitgeteilt.