„Aufgrund der aktuellen Mutation des Coronavirus sind wir nach wie vor mit sehr hohen Infektionszahlen konfrontiert. Daraus ergibt sich für Kinder das Risiko im Schulbetrieb angesteckt zu werden. Deshalb verlängern wir die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen“, so Arbeitsminister Martin Kocher zur Notwendigkeit der Verlängerung der Krisenmaßnahme.
Arbeitgeber bekommen 100 Prozent ersetzt
Diese Phase läuft nun bis 8. Juli 2022, also bis zum Ende des Schuljahres. „Damit haben berufstätige Eltern mit Betreuungspflichten auch weiterhin die Möglichkeit Sonderbetreuungszeit zu beanspruchen – insgesamt bis zu drei Wochen im ersten Halbjahr. Die Bestimmungen bleiben dabei unverändert: Die Betroffenen können entweder den Rechtsanspruch oder das Vereinbarungsmodell nutzen. Wie bisher werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in beiden Fällen 100 Prozent des Gehaltsaufwands ersetzt. Es freut mich, dass wir Eltern auf diesem Weg treffsicher entlasten können, wenn sie sich um ein erkranktes oder in Quarantäne befindliches Kind kümmern müssen“, so Kocher.