Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen erreicht für Tischler Abfertigungsnachzahlung von 14.000 Euro!

Kärnten -

Fast 40 Jahre arbeitete ein Villacher Tischler bei der gleichen Firma – bis es zur Insolvenz des Betriebes kam. Mit der Abwicklung offener Ansprüche aus der Firmeninsolvenz betraut, vertrat der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerIn-nen in der AK (ISA) den Handwerker.

AK Prasident Günther Goach
Im Zuge der Berechnung zur Abfertigung „alt“ wurde dem Mann – nach Rechtsansicht der AK Kärnten – zu wenig vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF-Service GmbH) ausbezahlt. Der Fall landete vor Gericht. „Unser Einsatz hat sich ausgezahlt!“, freut sich AK-Präsident Günther Goach über 14.000 Euro, die dem Arbeitnehmer nun nachbezahlt werden müssen.

Durch zwei gerichtliche Instanzen vertrat der ISA in den vergangenen zwei Jahren einen Tischler. Mit Erfolg: 14.000 Euro an offenen Abfertigungsansprüchen werden dem Mann nachbezahlt. Den beiden Verfahren vor Gericht, erstinstanzlich beim Landesgericht Kla-genfurt und in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Graz, gingen unterschiedliche Rechtsmeinungen der AK Kärnten und jene der IEF-Service GmbH, voran.

„Der ISA übernimmt die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insol-venzverfahren und die Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH. Im vorliegenden Fall wechselte unser Klient – knapp vor der Insolvenz seines Dienstge-bers, jedoch ohne von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma zu wissen – von seiner jahrelangen Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit, weshalb wir der Ansicht waren, dass ihm der volle Abfertigungsanspruch von insgesamt 32.000 Euro zusteht. Die IEF-GmbH zahlt ihm jedoch nur 18.000 Euro aus. Strittig war also, ob sich die Abfertigung „alt“ nach einer Vollzeitbeschäftigung oder einer Schnittberechnung aus Voll- und Teilzeit ergibt“, er-klärt Herbert Diamant, Leiter des ISA in der AK Kärnten den Sachverhalt.

Schon das Landesgericht Klagenfurt urteilte, dass dem Mann die ausstehenden 14.000 Euro ausbezahlt werden sollten. Nach Berufung der IEF-Service GmbH landete der Fall schließlich beim OLG Graz. Und auch hier wurde der AK rechtgegeben. Diamant: „Verein-facht beschrieben: Rechtlich entscheidend war es, dass eine dauerhafte Arbeitszeitverän-derung stattgefunden hatte, weshalb sich die Abfertigung ‚alt‘ vom Letztbezug berechnet.“

„Dieser Fall bestätigt wieder einmal: Die kostenlose Hilfe der AK zahlt sich aus! Wir verhel-fen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht!“, so AK-Präsident Goach.

  • Bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden! Telefon 050 477-1000