Erleichterung in Gastronomie, aber 3G-Regel wird hinterfragt

Kärnten -

Ist die 3G-Regel auch im Sommer notwendig? Kärntens Gastronomie fordert von der Politik, die Antwort auf diese Frage in regelmäßigen Abständen zu evaluieren – und Entscheidungen im internationalen Kontext zu treffen.


Kärntens Gastronomie begrüßt die angekündigten Lockerungen ab 1. Juli. Durch den Entfall der Besuchergruppen-Regelung und des Mindestabstands wird Gastronomen endlich wieder eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Ausübung ihrer Arbeit ermöglicht. „Die Erleichterung ist groß. Speziell der Entfall der Maskenpflicht auch für Servicemitarbeiter ist für unsere tägliche Arbeit eine enorme Erleichterung. In den Sommermonaten wäre das Arbeiten mit Mund-Nasen-Schutz kaum zumutbar gewesen“, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie. Angesichts des massiven Fachkräftemangels war es wichtig, dass für den Tourismus dieselbe Regelung wie in anderen Branchen eingeführt wurde: „Als Unternehmer setzen wir alles daran, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es wäre ein Supergau gewesen, wenn es hier zu einer Schlechterstellung für unsere Beschäftigten gekommen wäre.“

Dass Veranstaltungen künftig weitestgehend ohne Auflagen durchgeführt werden können, habe ebenfalls zu einem Aufatmen in Kärntens Gastronomie geführt: Schon wenige Stunden nach Veröffentlichung der neuen Regelungen trudelten die ersten Anfragen für Geburtstagsfeiern und Hochzeiten bei den Betrieben ein. „Wir hoffen jetzt natürlich, dass die eine oder andere Feier auch nachgeholt wird“, so Sternad.


Wiedereröffnung der heimischen Nachtgastronomie

Weiters bezeichnet er die Wiedereröffnung der Bars und Diskotheken, das erlaubte Konsumieren im Stehen sowie den Entfall der Sperrstunde im Allgemeinen als enorm wichtig: „Für die heimische Nachtgastronomie waren die vergangenen 16 Monate eine Katastrophe. Es ist mehr als überfällig, dass diesen Betrieben wieder eine unternehmerische Perspektive geboten wird und dass sich ihre Gäste so frei als möglich in den Betrieben aufhalten dürfen. Nachtgastronomie ohne Thekenbetrieb wäre undenkbar.“ Rund 140 Kärntner Gastronomiebetriebe, die den Großteil ihrer Umsätze nach 22 Uhr erwirtschaften und mehrere hundert Mitarbeiter beschäftigen, wird damit endlich wieder die Möglichkeit gegeben, ihre Betriebe aufzusperren.

Positiv bewertet wird auch die Tatsache, dass die Registrierungspflicht zumindest ab 22. Juli entfallen soll. Parallel dazu fordert Sternad, regelmäßig zu evaluieren, ob die 3G-Regel aus epidemiologischer Sicht künftig weiterhin notwendig ist: „Zumindest sollte ein Aussetzen der 3G-Regel bis Herbst thematisiert werden, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang auch mit anderen europäischen Ländern vergleichen. Es bringt nichts, wenn ausschließlich in Österreich sehr strenge Maßnahmen gelten. Hier sollte es zumindest eine Abstimmung mit den Nachbarländern geben.“ So könne man auch verhindern, dass Urlauber sich für eine andere Destination entscheiden, nur weil es dort unkompliziertere Regelungen gibt. „Sowohl der einheimische Gast als auch der Urlauber will in diesem Sommer vor allem eines: Erholung. Und dafür müssen wir die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen“, fordert Sternad.