Koffer kommt nicht an – sofort melden!
Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte den Verlust noch am Flughafen beim Schalter des Gepäckdienstes melden. In der Regel wird dafür ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt. Eine Kopie des Formulars oder die digitale Bestätigung sollten Reisende aufbewahren, da diese für die weitere Abwicklung wichtig sein kann, erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Fristen für Ansprüche beachten
Wer wegen verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen möchte, muss den Schaden zusätzlich schriftlich melden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen. Beschädigtes Gepäck muss unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, gemeldet werden. Bei verspätet zugestelltem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen ab der Zustellung. Wird ein Gepäckstück nicht innerhalb von 21 Tagen zugestellt, gilt es als verloren. Eine weitere Frist für die Meldung ist in diesem Fall laut ÖAMTC nicht vorgesehen. Trotzdem sollte jeder Verlust so rasch wie möglich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden.
Haftung ist begrenzt
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 Euro. Wer besonders wertvolle Gegenstände oder hochwertige Kleidung im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte daher über eine Reisegepäckversicherung nachdenken. Alternativ kann der höhere Wert des Gepäcks beim Check-in – gegebenenfalls gegen Aufpreis – deklariert werden.
Notwendige Ersatzkäufe können ersetzt werden
Kommt das Gepäck verspätet an, bieten manche Fluggesellschaften ein sogenanntes „Overnight-Kit“ mit wichtigen Hygieneartikeln an. Häufig müssen Reisende notwendige Ersatzkäufe jedoch zunächst selbst bezahlen. Die Kosten können anschließend von der Airline rückerstattet werden. Dabei sollte nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen gekauft werden. Was als notwendig gilt, hängt auch vom Zweck der Reise ab. Laut ÖAMTC können beispielsweise Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung für die Zeit ohne das eigene Gepäck darunter fallen. Wichtig ist, alle Belege aufzubewahren und für die Rückerstattung vorzulegen.









































