Ziel ist Reduktion der Population zum Schutz von Landwirtschaft und Natur
„Unser Ziel ist es, die Population auf ein für Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft erträgliches Maß zu reduzieren. Denn sie verursachen hohen Schäden, im Ackerbau, in der Bio-Landwirtschaft, an Aussaaten bzw. dem Saatgut, im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und auch im Weinbau“, betonte Jagdreferent LHStv. Martin Gruber.
Bejagung von Krähen, Elstern und Eichelhähern mit Schonzeit und Kontingenten
Er verwies darauf, dass Krähen, Elstern und Eichelhäher in der EU-Vogelrichtlinie als Arten gelistet werden, die vom Grundsatz her in der EU bejagt werden dürfen. Nur während der Nistzeit und der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit sei eine Bejagung nicht möglich. „Dem tragen wir mit einer Schonzeit und mit Kontingenten, die regelmäßig an die jagdlichen Notwendigkeiten angepasst werden, Rechnung“, so Gruber.
Kontingente für Rabenvögel leicht reduziert – Schonzeit verlängert
In den heute beschlossenen Verordnungen wurden die Kontingente leicht reduziert: Pro Jagdjahr können 1.350 Eichelhäher (zuvor 1.500), 950 Elstern (zuvor 1.000) und 2.500 Aaskrähen (zuvor 2.586) entnommen werden. Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wird um einige Wochen verlängert und erstreckt sich von 16. März bis Ende Juli jeden Jahres. Neben Kärnten lassen auch alle anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, eine Bejagung von Rabenvögeln zu.