Mehr Sicherheit auf der Piste

Kärnten -
Auf Kärntens Skigebieten herrscht nun Hochsaison – zahlreiche Wintersportler tummeln sich auf den vielen Pistenkilometern. Damit der Pistenspaß nicht im Krankenhaus endet, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, so gilt für alle Beteiligten: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, wer weiterfährt, macht sich strafbar!

Für mehr Sicherheit beim Pistenspaß sollten die FSI-Regeln beachtet werden.

22 Fahrerfluchtsfälle Saison 2017/18

Leider kommt es immer wieder vor, dass Personen bei Unfällen auf den Pisten einfach weiterfahren, anstatt stehenzubleiben und zu helfen bzw. an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Dazu ist ganz klar festzustellen: Wer als Unfallbeteiligter weiterfährt, keine Hilfe leistet bzw. einen Verletzten im Stich lässt, macht sich strafbar! In der Saison 2017/18 ereigneten sich in Kärnten 116 Skikollisionen, in 22 Fällen kam es dabei zur Fahrerflucht. In der laufenden Saison kam es bis zum jetzigen Zeitpunkt zu 19 Skikollisionen, in sechs Fällen wurde dabei Fahrerflucht begangen.

Im Fall einer Kollision

Sollte es zu einer Kollision kommen, sind folgende Maßnahmen zu treffen:
  • Stehen bleiben und bei Notwendigkeit Erste Hilfe leisten!
  • Identitäten austauschen, auch wenn vorerst keine Verletzungen vermutet werden!
  • Als Zeuge zur Verfügung stehen!

FIS-Regeln für mehr Sicherheit

Um einen kollisionsfreien Skiverkehr auf den Pisten zu gewährleisten, sollten die FIS- Regeln beachtet werden:
  • Gegenseitige Rücksichtnahme – jeder Skifahrer/Snowboarder muss sich so verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet oder geschädigt werden.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise – jeder Skifahrer/Snowboarder muss auf Sicht fahren und sein Tempo und seine Fahrweise den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur – jeder Skifahrer/Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Personen nicht gefährdet.
  • Überholen – überholt werden darf von oben oder unten, von links oder von rechts, aber immer nur mit einem Abstand, welcher dem überholten Skifahrer/Snowboarder genügend Raum für seine Bewegungen lässt.
  • Einfahren, Anfahren, hangaufwärts Fahren – jeder Skifahrer/Snowboarder, der in eine Piste einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten – es muss vermieden werden, ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten. Bei einem Sturz ist die Stelle so schnell wie möglich freizumachen.
  • Aufstieg, Abstieg – jeder Skifahrer/Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Piste benutzen.
  • Beachten der Zeichen – Markierungen und Signale sind unbedingt zu beachten.
  • Hilfeleistung – bei Unfällen ist jeder Skifahrer/Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht – jeder Skifahrer/Snowboarder, egal ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.