Mit der ÖGK gut versichert in die Ferialarbeit!

Kärnten -

Mit den Ferien beginnt nicht nur die Urlaubszeit. Viele Schülerinnen und Schüler sowie
Studierende gehen in den Sommermonaten arbeiten, um Geld zu verdienen,
Erfahrungen zu sammeln oder ein verpflichtendes Praktikum zu absolvieren. Für alle
stellt sich die Frage: Wie ist man versichert? Die Österreichische Gesundheitskasse
(ÖGK) informiert.

Symbolfoto: Mit der ÖGK gut versichert in die Ferialarbeit!

Grundsätzlich gilt: Für jedes Beschäftigungsverhältnis besteht ein entsprechender
Versicherungsschutz in der Österreichischen Sozialversicherung. Der Umfang hängt von den
Merkmalen der jeweiligen Beschäftigung ab. Für sämtliche praxisorientierte
Ausbildungsverhältnisse besteht zumindest ein Schutz in der Unfallversicherung. Alle
entgeltlichen Tätigkeiten bedingen eine Kranken-, Unfall-, Pensions- und
Arbeitslosenversicherung, sofern der beitragspflichtige Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze
von 475,86 Euro übersteigt. Für die Anmeldung ist in jedem Fall die Dienstgeberin bzw. der
Dienstgeber zuständig.


Unterschieden werden im Wesentlichen folgende Beschäftigungsformen:

Ferialarbeit

Selbst wenn oft von einem „Ferialpraktikum“ die Rede ist, unterscheiden sich die meisten
Ferialjobs nicht von einem klassischen Dienstverhältnis. Das bedeutet: Das Unternehmen
erwartet eine konkrete Arbeitsleistung, es gibt Regeln vor und kontrolliert auch deren
Einhaltung.

Im Gegenzug erfolgt die Zahlung eines entsprechenden Entgelts. Damit gilt die
bzw. der Beschäftigte als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer im arbeits- und
sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Das Unternehmen hat somit vor Arbeitsantritt eine
Anmeldung bei der ÖGK zu erstatten. Ob es sich um Schülerinnen und Schüler oder
Studierende handelt, die eine vom Lehrplan oder der Studienordnung vorgeschriebene
Tätigkeit ausüben, spielt hier keine Rolle.

Praktikum

Im Rahmen von schulischen oder universitären Ausbildungen ist vielfach vorgesehen, dass
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ihr theoretisches Wissen durch praktische
Erfahrungen im Berufsleben ergänzen. Steht dabei der Ausbildungszweck im Vordergrund
und werden die Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten weder in persönlicher und
wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt tätig, noch erhalten sie ein Taschengeld, dann begründet diese Tätigkeit kein Dienstverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

Für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende besteht aber nach dem ASVG eine gesetzliche Unfallversicherung. Wird der Pflichtpraktikantin bzw. dem Pflichtpraktikanten ein Taschengeld ausgezahlt, so hat durch das Unternehmen eine Anmeldung als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer zu erfolgen. Je nach Höhe des Taschengeldes tritt bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze eine Vollversicherung und Arbeitslosenversicherung oder unterhalb von 475,86 Euro eben nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung ein.

Volontariat

Von einem Volontariat spricht man, wenn Schülerinnen und Schüler, Studierende oder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Erwachsenenbildungseinrichtungen mit dem Ersuchen
an Unternehmen herantreten, ob sie sich für eine bestimmte Zeit im Betrieb freiwillig
betätigen können. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Es gibt keine
Arbeitsverpflichtung, noch wird Entgelt oder Taschengeld ausbezahlt. Obwohl kein
Dienstverhältnis vorliegt, hat durch das Unternehmen eine Anmeldung bei der AUVA zu
erfolgen.

Leitfaden zum Thema Praktika

Umfassende Informationen bietet die ÖGK im Leitfaden zum Thema „Praktika: Welche
Beschäftigungsformen möglich sind“ unter www.gesundheitskasse.at/lf-praktika.

Berufserfahrung in Kärnten – die ÖGK als Partnerin

Der Österreichischen Gesundheitskasse in Kärnten ist es ein sehr wichtiges Anliegen,
jungen und motivierten Personen die Möglichkeit zu bieten in den beruflichen Alltag zu
schnuppern. Diese Chance ergriffen in den vergangenen zehn Jahren rund 340
Ferialaushilfen. Auch heuer können wieder 32 junge Menschen erste Berufserfahrung
sammeln und zugleich einen Einblick in die soziale Krankenversicherung erhalten.

Seit mehreren Jahrzehnten bilden wir erfolgreich Lehrlinge in verschiedenen Lehrbereichen aus. Neun Lehrlinge sind derzeit in Kärnten beschäftigt, wovon zwei bereits heuer die
Lehrabschlussprüfung absolvieren werden. Im September starten wieder vier neue Lehrlinge ins Berufsleben.