Ermittlungen gegen überlebenden Begleiter eingeleitet
Nach dem tragischen Vorfall leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den überlebenden Begleiter der Verstorbenen ein. Dieser hatte sich über Monate hinweg nicht zum Geschehen geäußert. Kürzlich wurde jedoch eine schriftliche Stellungnahme über seine rechtsfreundliche Vertretung eingebracht, deren Inhalte rasch in Medienberichten verbreitet wurden. In der veröffentlichten Stellungnahme des Beschuldigten wird laut Polizei versucht, den eingesetzten Alpinpolizisten ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Die Landespolizeidirektion Tirol nimmt hierzu klar Stellung: Man weise jede Anschuldigung, die auf ein Fehlverhalten oder gar einen Irrtum der Alpinpolizei abzielt, entschieden zurück.
Alpinpolizei erkannte Gefahr frühzeitig und leitete Maßnahmen ein
Nach Angaben der Landespolizeidirektion wurde bereits Stunden vor dem Unglück eine mögliche Gefahrensituation erkannt. Die Alpinpolizei nahm intensive Ermittlungen zur Identität der beiden Personen auf, die in den Nachtstunden den Versuch unternommen hatten, den Großglockner zu besteigen. Die Personen konnten identifiziert und deren Kontaktdaten ermittelt werden. Trotz widriger Wetterverhältnisse stieg ein Polizeihubschrauber in der Nacht auf, um die Situation vor Ort zu beurteilen. Es konnte Sichtkontakt hergestellt werden, jedoch reagierten die Bergsteiger nicht auf Kontaktversuche und zeigten kein Hilfssignal.
Kein Hinweis auf akute Notlage vor dem Unglück
Erst nach Mitternacht meldete sich der überlebende Begleiter telefonisch zurück. Auch in diesem Gespräch wurde laut Polizei keine akute Notlage geschildert. Erst mehr als zwei Stunden später wurde über denselben Begleiter ein Notruf abgesetzt – zu einem Zeitpunkt, an dem eine Bergung bereits erheblich erschwert war. Eine sofortige Rettung per Hubschrauber wäre ohnehin nicht möglich gewesen. Aufgrund der Wetterverhältnisse hätte eine bodengebundene Rettung mehr als fünf Stunden gedauert – so lange benötigten die Einsatzkräfte letztlich auch.
Polizei kritisiert öffentliche Vorverurteilung
Die Landespolizeidirektion Tirol äußert Verständnis dafür, dass die Geschehnisse aufgeklärt werden müssen, verweist jedoch darauf, dass dies Aufgabe der Justiz sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass Alpinpolizistinnen und -polizisten, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens für andere einsetzen, im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens öffentlich diskreditiert werden. Die Polizei sieht sich daher veranlasst, öffentlich auf die Vorwürfe zu reagieren, um den Anschein eines möglichen Fehlverhaltens zu entkräften.
Weitere Stellungnahmen vorbehalten
Abschließend betont die Landespolizeidirektion, dass weitere Ausführungen zum Sachverhalt im Rahmen des Ermittlungs- bzw. eines möglichen Gerichtsverfahrens erfolgen werden. Derzeit wolle man sich auf diese Klarstellung beschränken.