Eintritt zur Feuerwehrjugend statt mit zehn bereits mit sechs Jahren möglich

Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes: Eintrittsalter für Feuerwehrjugend wird gesenkt

Kärnten -
Bereits mit sechs, statt wie bisher mit zehn Jahren, sollen junge Kärntnerinnen und Kärntner künftig der Feuerwehrjugend beitreten können – Dies ist nur eine der Änderungen in der jüngsten Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes. In der kommenden Regierungssitzung soll dieses beschlossen werden. Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner spricht von einem starken Zeichen für die Kärntner Feuerwehren.


 

Mit sechs Jahren Verantwortung lernen und Gemeinschaft erleben

„Wir haben die notwendige Novellierung genutzt, um sinnvolle und dem Zeitgeist entsprechende Adaptierungen festzuschreiben. Die Senkung des Eintrittsalters ist eine ganz wichtige davon. Wer sich bereits mit sechs Jahren für die Feuerwehr begeistert und aktiv mit anpacken will, soll auch die Möglichkeit haben, dies zu tun. Was könnte es Besseres geben? Schon in diesem jungen Alter, wo viele in die Schule kommen, lernen Kinder den Umgang mit Verantwortung, sie können sich aktiv einbringen und leisten einen wertvollen Beitrag“, so Fellner. Außerdem lege man bereits in diesem frühen Alter einen Grundstein für das Interesse an dem ehrenamtlichen Engagement für das Erwachsenenalter. „Nach dem Motto, man kann nicht früh genug beginnen, ist das eine Investition in unser aller Zukunft. Denn wer schon so früh beginnt, Teil dieser Gemeinschaft zu sein, lernt dieses wertvolle Engagement umso mehr zu schätzen und knüpft Freundschaften für das weitere Leben“, so Fellner ausführend.

Feuerwehrgesetz: Mehr Transparenz und neue Regeln für Jugendgruppen

Die Senkung des Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend ist nicht die einzige Novellierung. Außerdem wird der bisher verpflichtende Widerruf der Jugendgruppe bei Unterschreitung der Mindestzahl an Mitgliedern zur „Kann-Bestimmung“ geändert. Auch im Bereich der Transparenz gibt es Neuerungen. So sind Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes künftig online auf der Website zu veröffentlichen, nicht, wie bisher, in der Fachzeitschrift. Auch der Voranschlag und Rechnungsabschluss sind online kundzutun – ebenso der Gefahrenabwehr- wie Ausrüstungsplan. Weiters wird in der Novellierung konkretisiert, dass, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslöst, für die Kosten aufkommen muss.

Modernstes Feuerwehrgesetz stärkt Ehrenamt in Kärnte

Notwendig wurde eine Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes ursächlich durch die Forst-Gesetz Novelle, welche eine Änderung der Tragung der Waldbrandkosten enthielt. Die nunmehr erfolgten Änderungen stellen aber eine „wichtige und nachhaltige“ Struktur für die Zukunft der Kärntner Feuerwehren dar. „Dieser Prozess ist Teil unserer groß und umfassend angelegten Ehrenamts-Offensive des Landes! Wir sind auf ganz zentrale Fragestellungen eingegangen und haben nachhaltige Impulse gesetzt. Besonders freut mich die Senkung des Eintrittsalter für die Feuerwehrjugend auf sechs Jahre. Damit schenken wir unseren Kindern eine wichtige Möglichkeit, hier noch früher ihrer Leidenschaft nachzugehen und Mitglied bei einer der größten ehrenamtlichen Organisationen unseres Landes zu werden“, ergänzt Fellner und betont das „starke Bekenntnis zum Ehrenamt mit dem modernste Gesetz Österreichs“: „Damit setzen wir noch eines drauf! Und machen das schon bisher modernste Feuerwehrgesetz noch fortschrittlicher!“