Nachdem ein Beschuldigter im Raum stand, wurde der Fall aufgrund möglicher interner Verwicklungen sogar an das Bundesamt für Korruptionsprävention in Wien übergeben. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor ließ das Gerät nach einem entsprechenden Gutachten umgehend wieder an den ursprünglichen Standort zurückversetzen. Es habe „keinen sachlichen Grund für die Aufstellung an der neuen Stelle“ gegeben, hieß es damals von Seiten der Bezirkshauptmannschaft.
Ermittlungen und Verfahren eingestellt
Nach rund eineinhalb Jahren intensiver Ermittlungen stellte der Beschuldigte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens – dem nun auch das Landesgericht für Strafsachen in Graz stattgegeben hat. Das Verfahren ist damit beendet, es wird weder weiter ermittelt noch kommt es zu einer Anklage, der Beamts ist von aller Schuld reingewaschen.
Statement
Der ehemals Beschuldigte ranghohe Polizeibeamte (*Name der Redaktion bekannt) äußerte sich gegenüber der Redaktion des Gailtal Journals folgend:
“Eine Bürgerinitiative in Förolach wollte Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation im neugeschaffenen Kreuzungsbereich an der B 111. Selbstverständlich hat mein damaliger Fachbereichsleiter für Radarangelegenheiten mit dem Verkehrsreferenten der BH Hermagor das mündliche Einvernehmen hergestellt. Wie übrigens in über 140 gleichgelagerten Fällen während meiner Amtszeit auch.
Die Errichtung eines Radarstandortes ist in der Regel keine Angelegenheit zwischen einem Behördenleiter oder dem Leiter der Landesverkehrsabteilung, damit sind üblicherweise die jeweiligen Referenten befasst. Warum sich die Behörde in diesem Fall an die Absprache nicht mehr zu erinnern vermochte, bzw. sich nicht mehr daran gebunden sah, will ich nicht interpretieren.
Jedenfalls steht Jedermann/frau das Recht zu, auf seinem/ihrem Grund oder mit dessen Zustimmung auf Fremdgrund eine Radarattrappe, quasi: ein nicht mit einem Messgerät bestücktes Gehäuse, aufzustellen. Es darf nur nicht ‚verkehrsgefährdend‘ angebracht sein. Das war die Radarkabine wohl mit Sicherheit nicht und war auch bis zum Abbau mit keiner Messeinheit bestückt.
Die Stadtgemeinde Hermagor hat den Stromanschluss zur Verfügung gestellt und die Straßenmeisterei den Sockel errichtet. Eine Eigenmächtigkeit der Verkehrspolizei konnte daher nicht festgestellt werden, schon gar nicht konnte ein Fehlverhalten meinerseits erwiesen werden.
Aus meiner persönlichen Sicht eine ‚Provinzposse‘ nach dem Motto: ‚Haben die keine anderen Sorgen?‘ – verbunden mit einer Rufschädigung meiner Person.”