Eigenes Alm- und Weideschutzgesetz notwendig
„Dafür werden wir ein eigenes Alm- und Weideschutzgesetz schaffen müssen, das klar regelt, in welchen Gebieten es Ausnahmen von der Schonzeit für den Wolf braucht, weil dort keine anderweitigen Lösungen möglich sind, um Almen zu erhalten und ernste Schäden in der Tierhaltung zu verhindern“, informiert Gruber. Die Ausweisungen solcher Gebiete wären zwar zeitlich zu befristen bzw. in regelmäßigen Abständen auf allfällige Veränderungen hin zu überprüfen. „Es wäre damit aber ein noch rascheres Agieren gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe auf unseren Almen und Heimweiden möglich“, so Gruber.
Kärntner Wolfsverordnung anpassen
Die Kärntner Wolfsverordnung müsste in weiterer Folge angepasst werden. So würde der Passus zum Schadwolf durch die neue Vorgehensweise in den ausgewiesenen Alm- und Weideschutzgebieten ersetzt werden. Die Regelungen zum Risikowolf in Siedlungsgebieten würden aber unverändert bestehen bleiben. „Wir haben in den letzten Monaten gesehen, wie oft Wölfe sich zu nah an Siedlungen und bewohnte Gebäude herangewagt haben. Die Möglichkeit hier einzugreifen, wird es weiterhin brauchen“, so der Jagdreferent.
Kärnten als Vorreiter
Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer soll der Vorschlag diskutiert werden. Wird er von der Interessensvertretung begrüßt, so will Gruber die Erarbeitung eines Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes umgehend in Auftrag geben. In der Almsaison 2024 könnte es bereits in Geltung sein. „Kärnten ist bereits bisher Vorreiter in der Wolfsthematik gewesen. Jetzt setzen wir einen weiteren Impuls. Ich werde meinen Vorsitz in der Agrarreferenten-Konferenz dafür nutzen, uns dazu auch mit den Bundesländern auszutauschen“, sagt Gruber.