Bereits mit 20. Mai wird es wieder eine Änderung bei der Pickerl-Überprüfung geben. Im Zuge der Begutachtung müssen Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb erfasst werden. Von der Änderung betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Autos sowie Leicht-LKW mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Das Ziel ist es, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch tatsächlich eingehalten werden.
Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen
Möchte man seine Verbrauchsdaten nun allerdings nicht hergeben, kann man die Überprüfung, bevor sie stattfindet, aktiv verweigern und diese Verweigerung mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigen. “Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen. Man bekommt trotzdem ein Pickerl”, stellt etwa ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.