Sogar Strafen drohen

Vermummungs­verbot: Für FFP2-Maske braucht ihr künftig ein ärztliches Attest

Kärnten/Österreich -
Während der Pandemie und der damit einhergehenden FFP2-Maskenpflicht rückte das Vermummungsverbot in den Hintergrund. Nun jedoch gilt laut dem Gesetzgeber fast nirgendwo mehr eine Maskenpflicht. Personen, die dennoch eine tragen, könnten jetzt sogar abgestraft werden.
 


Zur Förderung der Integration hat das österreichische Bundesministerium im Jahr 2017 das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) eingeführt. Dieses besagt, dass jene Personen, die “an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden [ihre] Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllen, […] sodass sie nicht mehr erkennbar sind, […] eine Verwaltungsübertretung begehen.” Geldstrafen von bis zu 150 Euro haben gedroht. Mit der Pandemie und der darauffolgenden COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde das Vermummungsverbot allerdings hinfällig.

FFP2-Maskenpflicht fast überall aufgehoben

Nun jedoch wurde die Maskenpflicht sogar in der Hauptstadt Wien aufgehoben, tragen muss man sie nur noch in Spitälern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Überall sonst könnte man jetzt aufgrund einer Verwaltungsübertretung abgestraft werden. Denn mit der Aufhebung der Maskenpflicht trat das AGesVG wieder in Kraft. Nur aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen dürfen sie jetzt noch getragen werden. Dazu brauche man allerdings ein ärztliches Attest, heißt es in Medienberichten. Die Polizei werde jedoch in den kommenden Monaten noch moderat vorgehen und nicht abstrafen, wenn eine gesundheitliche Begründung glaubhaft gemacht werden könne.