FFP2-Maskenpflicht fast überall aufgehoben
Nun jedoch wurde die Maskenpflicht sogar in der Hauptstadt Wien aufgehoben, tragen muss man sie nur noch in Spitälern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Überall sonst könnte man jetzt aufgrund einer Verwaltungsübertretung abgestraft werden. Denn mit der Aufhebung der Maskenpflicht trat das AGesVG wieder in Kraft. Nur aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen dürfen sie jetzt noch getragen werden. Dazu brauche man allerdings ein ärztliches Attest, heißt es in Medienberichten. Die Polizei werde jedoch in den kommenden Monaten noch moderat vorgehen und nicht abstrafen, wenn eine gesundheitliche Begründung glaubhaft gemacht werden könne.