Population weit verbreitet

Kärnten: Gold­schakal darf jetzt bejagt werden

Kärnten -
Bis vor wenigen Jahren war das Aufkommen des Goldschakals in Kärnten noch sehr gering. Das habe sich aber mittlerweile geändert, weiß Jagdreferent Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Darum wurde diesbezüglich am Dienstag eine Änderung im Kärntner Jagdgesetz vorgenommen.


Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag die Jagd- und Schonzeiten für den Goldschakal festgelegt. Es handle sich hierbei um ein Wildtier, für das es in Kärnten bisher keinerlei Regelungen gab. Der Grund: Sein Aufkommen sei bis vor wenigen Jahren sehr gering gewesen. “Das hat sich aber mittlerweile sehr stark geändert”, weiß Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Jagdzeit für Goldschakal festgelegt

Ein Monitoring der Kärntner Jägerschaft zeigt ein breites Goldschakal-Vorkommen in Kärnten. „Daher soll nun auch die Bejagung geregelt werden“, so Gruber. Ab sofort wird es für den Goldschakal eine Jagdzeit von 1. Oktober bis 15. März und eine Schonzeit von 16. März bis 30. September geben, „um damit den negativen Auswirkungen des Goldschakals auf das heimische Niederwild sowie das Rehwild entgegenzuwirken.“