Kärntner Bauer erstattet Selbstanzeige nach “Kuh-Urteil”

Weißbriach -
Das “Kuh-Urteil” wirft bei vielen Landwirten Fragen auf. Laut diesem Gesetz müssen Tiere auf der Alm so gehalten werden, dass dadurch keine Menschen gefährdet oder in Gefahr gebracht werden. Dies ist allerdings nur schwer möglich, wenn Wanderwege durch die Kuhweide führen. Ein Nachbarschaftsobmann aus dem Gitschtal hat deshalb nun Selbstanzeige erstattet.

"Kuh Urteil" sorgt für viel Verunsicherung auf den heimischen Almen.

Auf der Möselalm in den Gailtaler Alpen fährt direkt durch die Kuhweide ein Wanderweg. Somit ist für Menschen die diese Wege benutzen, keine absolute Sicherheit gegeben, wie es das “Kuh-Urteil” verlangt. Ein Kärntner Almbauer hat sich deshalb selbst angezeigt.

Die Möselalm auf Prüfstand

Georg Hubmann, der Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach, will nun dass die Bezirkshauptmannschaft überprüft, ob Rinderhaltung auf Almen gegen das Sicherheitsgesetz verstößt. Demnach soll die gesamte gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Möselalm, immerhin gibt es dort auch Almhütten und Wanderer die mit Hunden unterwegs sind, genauer unter die Lupe genommen werden.

Almverbot für Wanderer oder Kühe?

Sollte bei den Überprüfungen herauskommen, dass eine Gefahr besteht, so wird dies höchstwahrscheinlich Konsequenzen geben. Möglich wäre, dass es entweder für Wanderer oder Kühe zu einem kompletten Almverbot kommt.