Impulsprogramm für die Landwirtschaft ist Österreich europaweit Vorreiter
„Mit dem 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft tragen wir der Inflation Rechnung. Es ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen, mit denen unsere Bäuerinnen und Bauern aktuell kämpfen. Damit honorieren wir die Leistungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft ist Österreich europaweit Vorreiter“, freut sich Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Einzigartiges Programm
Vorsitzender LH-Stv. Martin Gruber bezeichnete das Programm als einzigartig. „Eine Sonderunterstützung dieser Größenordnung hat es für die heimische Landwirtschaft noch nicht gegeben. Gerade in Zeiten wie diesen ist das ein wichtiges Zeichen, dass die Politik sieht und versteht, in welcher Lage sich die Bäuerinnen und Bauern derzeit befinden und sie unterstützen will“, so Gruber.
360 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft
Mittels einer Wertanpassung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung werden die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt gestellt. Das BML stellt in den Jahren 2024-2027 zusätzlich 54 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. 36 Mio. Euro pro Jahr kommen an Landesmitteln hinzu. Für 2024-2027 sind das 360 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft.
„Klar ist: Die Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern brauchen eine faire Abgeltung. Denn jeder Euro, den wir in die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern investieren, ist eine Investition in die Versorgungssicherheit Österreichs! Damit stärken wir auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und sichern Arbeitsplätze in Österreich“, betont Totschnig.
Zusätzlich 34 Millionen Euro für die Kärntner Landwirtschaft
Kärnten hat bis 2027 einen Kofinanzierungsanteil von 13,7 Millionen Euro für das Impulsprogramm zu leisten. Für die Kärntner Landwirtschaft werden damit zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 34 Millionen Euro ermöglicht. Gruber hob besonders hervor, dass mit diesen Mitteln u.a. die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete angehoben werden. „Die Kärntner Landwirtschaft ist zu 79 % von Bergbauernbetrieben geprägt, daher hat das für uns eine besondere Bedeutung“, so LHStv. Gruber.
Thema Wolf
Zweites großes Thema der Konferenz war der Wolf, der die Landwirtschaft in ganz Österreich vor immer größere Probleme stellt. Kärnten war schon bisher mit der Wolfs-Verordnung Vorreiter und geht nun noch einen Schritt weiter. Denn die Kärntner Verordnung läuft im Jänner 2024 aus. „Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben“, erläuterte Martin Gruber. Der Abschuss eines Schadwolfes war bisher an die Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt. Die Praxiserfahrung habe zeigt, dass es damit zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden kann.
1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz
Ziel des 1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz ist es, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, und diese dann als Almschutzgebiete zu verordnen. In solchen soll die Entnahme nicht mehr von Risszahlen abhängig sein. „Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein. Und damit schaffen wir die Basis für ein noch rascheres Agieren!“ betonte Gruber. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum Risikowolf soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.