Steuerausgleich rechtzeitig sichern
Nach dem Jahreswechsel verfällt der Anspruch auf eine etwaige Steuergutschrift für das Jahr 2020. Was aber tun, wenn noch nicht alle Belege erfasst sind? AK-Steuerexpertin Diana Jusic klärt auf: „Der Steuerausgleich kann auch unvollständig – über FinanzOnline oder mittels Papierformular – bis zum letzten Tag des Jahres eingereicht werden. Damit ist die Frist gewahrt.“ Gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 kann man dann innerhalb eines Monats ab Zustellung eine Beschwerde einlegen. Jusic: „In diesem Schritt können nachträglich all jene Ausgaben und Posten geltend gemacht werden, die beim ersten Einreichen noch nicht berücksichtigt worden sind.“ Tipp für jene, die mittels Papierformular den Steuerausgleich machen: Für die Fristeinhaltung ist der Datumsstempel der Post entscheidend und nicht, wann der Antrag beim Finanzamt ankommt.

2-Faktor-Authentifizierung ist Pflicht
Seit Oktober ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mittels ID Austria oder einer alternativen Authenticator-App möglich. „Wer Unterstützung bei der ANV durch das AK-Steuerteam benötigt, muss die Registrierung der ID Austria oder einer alternativen Zugangsform vollständig abgeschlossen haben. Neben allen anderen relevanten Unterlagen sind auch Benutzername und Passwort der ID Austria zum vereinbarten Beratungstermin mitzubringen“, so die Expertin und betont abschließend: „Die AK Kärnten hat keine Registrierungsbefugnis.“ Hier sind alle Registrierungsbehörden in Kärnten aufgelistet: id-austria.gv.at








































